Information Sprachförderung
Informationen zu COVID-19 Maßnahmen für Sprachförderkräfte
Die aktuellsten Informationen zu Rundschreiben und Verordnungen finden Sie hier.
Information: Auch Sprachförerkräfte gehören zum Kreis der anspruchsberechtigten Personen für das Screeningprogramm gemäß §2 Z 2 COVID-19-ScreeningV in steirischen Apotheken.
Mögliche Auswirkungen durch SARS-CoV-2
Informationen zur Sonderbetreuungszeit sind auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit zu finden.
Folgende Informationen können nach Rücksprache mit der Abteilung 4, Elementarpädagogik, Sozialpädagogik und vorschulische Integration des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit Stand September 2021 gegeben werden, wenn es z.B. aufgrund einer Angehörigkeit zur Risikogruppe, Schließung aufgrund von Quarantäne, Verdachtsfall-Einstufung dazu kommt, dass eine Sprachförderkraft nicht mehr im Kindergarten tätig sein kann:
- Behördlich verordneter Absonderungsbescheid
Werden Sprachförderkräfte aufgrund eines Zusammentreffens mit SARS-CoV-2-infizierten Personen von der Gesundheitsbehörde als Kontaktperson 1 (K1) oder Kontaktperson 2 (K2) eingestuft und erhalten daraufhin einen Absonderungsbescheid, ist ihnen folgerichtig das Betreten von elementarpädagogischen Einrichtungen untersagt. Für die Dauer des behördlich verordneten Absonderungsbescheides können diese Sprachförderkräfte dann einer Tätigkeit als Sprachförderkraft im Home-Office (Aufbereitung von Materialien, Fort- und Weiterbildung, digitale Tätigkeiten) nachgehen. - Schließung einer Einrichtung
Werden Einrichtungen in der Steiermark aufgrund von SARS-CoV-2-Fällen geschlossen, kann es zutreffen, dass es Sprachförderkräften (die über keinen Absonderungsbescheid verfügen) nicht möglich ist, in diesen Einrichtungen die Sprachförderung durchzuführen. Sollten keine alternativen Einrichtungen für die Sprachförderkräfte zur Verfügung stehen, in denen Stunden geleistet werden können, können Sprachförderkräfte für die Dauer der behördlich verordneten Schließung der Einrichtung einer Tätigkeit als Sprachförderkraft im Home-Office (Aufbereitung von Materialien, Fort- und Weiterbildung, digitale Tätigkeiten) nachgehen.
- Risikogruppe
Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Definition der allgemeinen COVID-19-Risikogruppe (COVID-19-Risikogruppe Verordnung), listet medizinische Gründe für die Zugehörigkeit einer Person zur COVID-19-Risikogruppe auf. Aufgrund dieser definierten Indikationen kann durch eine Ärztin/einen Arzt ein besonderer Schutz durch ein Sars-COVID-19-Risiko-Attest begründet werden; ArbeitgeberInnen müssen daraufhin gemeinsam mit den Betroffenen abwägen, ob besondere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz möglich sind. Ist dies nicht der Fall, kann auch für Sprachförderkräfte, die der COVID-19-Risikogruppe zugehören, Home-Office in Anspruch genommen werden. - Verdachtsfall
Würde eine Sprachförderkraft im Rahmen des Vorgehens bei einem Verdachtsfall als Kontaktperson identifiziert werden, kann es dabei zu einem Absonderungsbescheid (Quarantäne) kommen. Folglich ist es der Sprachförderkraft dann nicht mehr möglich, für eine bestimmte Zeit eine Einrichtung zu besuchen. Sofern es der gesundheitliche Zustand der Sprachförderkraft zulässt, kann auch hier für die Dauer des Absonderungsbescheids Home-Office in Anspruch genommen werden; Das Vorgehen ist jedoch situationsbedingt einzuschätzen.
Sollte einer der angeführten Punkte bei einer Sprachförderkraft zutreffen, wird ersucht, mit der zuständigen Fachberatung "Frühe Sprachförderung" Kontakt aufzunehmen.
Tätigkeiten im Home-Office
Ist es nun aufgrund individueller bzw. obig genannten Faktoren, die stets mit der Fachberatung Frühe Sprachförderung abgesprochen werden müssen, notwendig, dass Sprachförderkräfte erneut Home-Office-Tätigkeiten verrichten, können Arbeiten im Home-Office herangezogen werden.
Über diese Tätigkeiten ist jedenfalls detailliert Protokoll zu führen: Dabei ist in der Zeiterfassung "Home Office" anzuführen. Im Kinderdienstprotokoll, dass in den Einrichtungen aufliegen soll, ist der Vermerk "Home-Office" und eine genaue Auflistung der Tätigkeiten zu notieren.
Erstellung eines individuellen Förderplans
Zur Erstellung eines individuellen Förderplans für Kinder mit Sprachförderbedarf auf Basis der BESK KOMPAKT/BESK-DaZ KOMPAKT-Erhebungen in Kindergärten kann das Excel-Dokument "Förderplan Sprachförderkräfte" verwendet werden. Übersichtlich sind darin die Bereiche des BESK KOMPAKT/BESK-DaZ KOMPAKT, Beispiele von möglichen Äußerungen der Kinder sowie Zielformulierungen angelegt. Ein solcher Förderplan kann für jedes Kind mit Sprachförderbedarf erstellt werden.
Es ist aus datenschutzrechtlichen Gründen darauf zu achten, dass nur mit der ID-Nummer des Kindes gearbeitet werden darf!
Die Vorlage zum Download
Update: Ideen zur praktischen Umsetzung der spezifischen Sprachförderung lassen sich auch dem Leitfaden des Landes Vorarlberg, erstellt von Mag.a Dr.in Barbara Rössl-Krötzl, entnehmen. Das Dokument wurde freundlicherweise vom Land Vorarlberg zur Verfügung gestellt und ist hier online zu finden.
Online-Fortbildungen und Literaturstudium
Im Home-Office wird Sprachförderkräften auch die Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen nahegelegt. Eine Übersicht an Online-Fortbildungen ist hier zu finden. Anmeldungen zu Austauschtreffen und Informationen zu sonstigen Fortbildungen sind zusammengefasst hier zu finden.
Update: Ein empfehlenswerter Online-Votrag von Dr.in Renate Zimmer zu "Sprechfreude wecken - Ressourcen entdecken" ist aktuell hier nachzusehen.
Kostenlose Webinare und Online-Fortbildungen lassen sich auf der Seite " Praxis-Kita" entdecken. Das Angebot überzeugt durch eine Vielfalt an interessanten Themen: Sprachbildung, alltagsintegrierte Sprachförderung sowie COVID-19-spezifische Fortbildungen sind nur einige davon.
Eine Linksammlung rund um Sprachlerntagebücher, Arbeitshinweisen und sprachliche Bildung ist hier zu finden. Alle besuchten Online-Fortbildungen und das Literaturstudium sind jedenfalls in einer Kurzreflexion zu dokumentieren. Eine Anleitung zu dieser Dokumentation ist hier zu finden.
Aus dem Alltag von Sprachförderkräften
Drei Beispiele aus dem Alltag von Sprachförderkräften zeigen gelungene ganzheitliche sprachliche Förderung im Kindergarten. Sie können als Reflexionsgrundlage der eigenen Arbeit dienen.
Anregungen von Sprachförderung für Eltern
Für Eltern sollen nachvollziehbare Anregungen zur Sprachförderung erstellt werden, damit Kindern mit Sprachförderbedarf auch zu Hause qualitative Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Zur Planung kann das bereits vorhandene Spektrum an gesammelten Ideen, Hinweisen und Anregungen der Plattform "DigiPlay" des Landes Steiermark genutzt, aber auch eigene, neue Inhalte gewählt werden.
Zur Vermittlung für Eltern können Online-Tools wie zum Beispiel "Padlet" verwendet werden. Ausführliche Erklärungen rund um dieses simple Tool sind hier zu finden, eine kostenlose Anmeldung hierfür ist erforderlich. Ein Muster-Pad, wie die Gestaltung einer solchen Seite für Eltern aussehen könnte, ist hier zu sehen.
Durch diese Art der Online-Kommunikation werden PädagogInnen auf einem innovativen Weg darin unterstützt, die Verbindung zu Kindern und Familien während des Lockdowns zu halten. Auch diverse andere Online-Kommunikationsmöglichkeiten wie „Skype", „Zoom" oder „Cisco Webex" können bei vorhandenen technischen Möglichkeiten genutzt werden, um die Sprachförderkraft den Kindern zum Beispiel „live" zuzuschalten.
Update: Die App "Sprachspiele mit BiSS" des bayrischen Staatsinstituts für Frühpädagogik ist eine Anwendung, die Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Spiele und Aktivitäten im Kindergarten-Alltag zur gezielten Förderung verschiedener sprachlicher Bildungsbereiche bietet. Sie ist dank einer engagierten Sprachförderkraft nun auch im Google-Playstore kostenlos erhältlich. Mehr Informationen zu dieser App sind hier zu finden.