Leitfaden zur Verbesserung der Praxistauglichkeit von Managementplänen
Einleitung
Die beiden europäischen Richtlinien „Fauna-Flora-Habitat und Vogelschutz" wurden Mitte 2000 mit dem Stmk. Naturschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Natura 2000 Gebiete gab es zum ersten Mal im Jahre 2005 in der Steiermark und es vermehrt sich deren Anzahl ständig. Wichtigstes Ziel in diesen Gebieten ist es, deren geschützte Arten und Lebensräume zu bewahren und zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen bedarf es eines „besonderen Umganges" mit den ausgewiesen Gebieten.
Das „WIE" dieses Umgangs betrifft viele Interessensgruppen und somit Partnern von uns als Netzwerk, Anlaufstelle und Behörde des steirischen Naturschutzes und soll daher klar, offen und kooperativ geregelt werden.
Leitfaden zur Verbesserung der Praxistauglichkeit von Managementplänen