Referat Kunst, Kulturelles Erbe u Volkskultur
Mag. Evelyn Kometter
Landhausgasse 7, 8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Tel: +43 (316) 877-3138
Fax: +43 (316) 877-3156
E-Mail: evelyn.kometter@stmk.gv.at
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt, Landhausgasse 7
Telefax: +43 (316) 877-3156
E-Mail: abteilung9@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Beschreibung der Dienststelle
Die Aufgaben des Referates Kunst, Kulturelles Erbe und Volkskultur lassen sich grob in folgende Arbeitsgebiete einteilen:
Förderungs- und Berichtswesen
Das Kulturressort des Landes Steiermark fördert die Konzeption, Entwicklung, Produktion und Umsetzung unterschiedlichster kultureller und künstlerischer Vorhaben. Diese sollen gesellschaftliches Interesse wecken und für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Dabei ist ein konkreter Bezug zur Steiermark oder zum steirischen Kunst- und Kulturleben Voraussetzung.
Die Förderungsbereiche sind im Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 festgelegt:
- Bildende Kunst, Neue Medien und Architektur
- Darstellende Kunst
- Film
- Literatur
- Musik, Musiktheater und Klangkunst
- Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter.
Nähere Informationen am Kulturportal >>
Darüber hinaus fördert und sammelt das Land Steiermark zeitgenössische bildende Kunst mit Steiermarkbezug. Ankauf von Kunstwerken >>
Sämtliche von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossenen Kunst- und Kulturförderungen sind hier aufgelistet. Zudem gibt es jedes Jahr Kulturförderungsberichte, in denen alle Förderungen, die zur Auszahlung gelangten nach unterschiedlichen Kriterien gewichtet aufgelistet sind.
Erhalt des Kulturerbes
Das kulturelle Erbe eines Menschen bildet die Basis für eine kulturelle Entwicklung der Gesellschaft, da diese aus der nachhaltigen Sicherung von Informationen und dem daraus resultierenden Wissen schöpft. Ein kulturelles Erbe impliziert die zeitliche Konstante über Generationen und unterstützt die Kommunikation zwischen den Menschen, sodass sie zu unverzichtbaren kulturellen Haltegriffen der Gemeinschaften werden.
Das Kulturressort arbeitet hierbei mit einer Vielzahl von Institutionen zusammen, die sich ebenfalls um den Erhalt und Schutz des kulturellen Erbes sowie der steirischen Volkskultur bemühen, wie z.B. die Österreichische UNESCO-Kommission, das Bundesdenkmalamt, das Museumsforum Steiermark, die Volkskultur GmbH sowie volkskulturelle Vereine, Blasmusikkapellen und Chöre.
Neben dem Schutz von kulturellen Objekten (z.B. Denkmalschutz) geht es auch um den Erhalt von kulturell schutzwürdigen Gebieten, wie die Grazer Altstadt, Ortsbildschutzgebiete und die drei Gebiete des UNESCO-Weltkulturerbes.
Nähere Informationen >>
Digitaler Atlas
Gemeinsam mit der zuständigen Abteilung 17 - Geoinformationsservice wird an der Erstellung eines digitalen Atlas im Bereich Kunst und Kultur gearbeitet, mit dem Kunst- und Kultureinrichtungen sowie kulturell schützenswerte Objekte und Gebiete in einer digitalen Landkarte erfasst sind und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.