E-Rechnung
Das Land Steiermark bietet seit 16.04.2020 die Möglichkeit, e-Rechnungen über das Unternehmensserviceportal des Bundesrechenzentrums einzubringen. Eine e-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird.
Ziel der e-Rechnungseinbringung ist es auch, den Digitalisierungsgrad des Landes Steiermark voranzutreiben und dadurch resultierende Vorteile an Sie weiterzugeben.
Für Sie, als Lieferant:in, ergeben sich dadurch folgende Vorteile:
· schnellere Rechnungseinbringung durch den Entfall des traditionellen Postweges
· geringere Kosten durch den Wegfall von Papier, Kuvertierung und Portogebühren
· höherer Schutz vor Dokumentenverlust
· Beitrag zur Schonung unserer Umwelt
· schnellere Bearbeitungszeiten Ihrer Rechnungen
· Nachweis einer garantierten Rechnungsübermittlung
Technische Rahmenbedingungen - Vorbereitung
1. Unternehmensserviceportal
Damit Rechnungen über das Unternehmensserviceportal des Bundesrechenzentrums übermittelt werden können, müssen Sie sich zunächst einmal am Unternehmensserviceportal usp.gv.at registrieren. Die Registrierung kann mittels bestehendem FinanzOnline-Zugang, mittels Bürgerkarte oder mittels Registrierung im Infocenter Ihres Finanzamtes erfolgen. Nach erfolgter Registrierung können Rechnungen sofort übermittelt werden. Die Übermittlung kann auf drei Arten erfolgen:
1.1 Händisch durch Erfassung der Rechnung im Online-Formular: Diese Variante bietet sich für Rechnungssteller an, die keine Möglichkeit haben, selbst e-Rechnungen zu erzeugen oder nur selten Rechnungen an das Land Steiermark legen. Eine erfasste Rechnung kann dabei als Vorlage abgespeichert werden und für zukünftige Rechnungen herangezogen werden
1.2 Händisch durch Hochladen einer Rechnung in XML-Format: Rechnungssteller, die selten Rechnungen an das Land Steiermark legen, aber ein Verrechnungssystem haben, das e-Rechnungen im entsprechenden Format (XML-Format) erzeugen kann, können die erzeugten Rechnungen online hochladen
1.3 Einbringung via Webservice: Rechnungssteller, die regelmäßig Rechnungen an das Land Steiermark legen, können ihr Verrechnungssystem direkt mittels Webservice an das Unternehmensserviceportal des Bundesrechenzentrums anbinden.
Technischen Support und Testmöglichkeiten erhalten Sie unter e-rechnung.gv.at - Die elektronische Rechnungseinbringung an die öffentliche Verwaltung. Bei inhaltlichen Fragen zur Rechnung wenden Sie sich bitte an Ihre bisherigen Ansprechpersonen in den jeweiligen Abteilungen/Dienststellen des Landes Steiermark. Weitere Hilfestellung leisten die FAQs, diese finden Sie hier
2. Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
Für Abrufe über BBG Verträge müssen die Rechnungen über die BBG-Rechnungsinfrastruktur übermittelt werden. Nach einer erfolgreichen technischen Prüfung erfolgt die automatische Weiterleitung an das Unternehmensserviceportal.
Informationen und technischen Support finden Sie auf der Homepage der BBG unter:
https://www.bbg.gv.at/information/anwendungen-der-bbg/e-rechnung/
Einbringung einer e-Rechnung an das Land Steiermark
ACHTUNG:
Wichtig für die Rechnungstellung via „e-Rechnung" ist, dass Sie die Auftragsreferenz der jeweiligen Abteilung/Dienststelle, an welche die Rechnung ergehen soll und Ihre Lieferanten-/Kreditorennummer angeben. Sollten Sie Ihre Lieferanten-/Kreditorennummer noch nicht kennen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kontakt in der jeweiligen Abteilung des Landes Steiermark.
Auftragsreferenz
Damit eine e-Rechnung beim Land Steiermark einlangen kann, muss die jeweilige Auftragsreferenz im Portal angegeben werden. Mit der Auftragsreferenz wird im BRZ-Portal der Rechnungsempfänger (jeweilige Abteilung bzw. Dienststelle des Landes) gesteuert. Eine detaillierte Auftragsreferenz wird üblicherweise mit dem Auftrag oder der Bestellung mitgegeben und beinhaltet unter anderem weitere Untergliederungen der Dienststellen, landesinterne Aktenzahlen oder auch Bestellnummern.
Einkäufergruppe, Einkäufergruppe:Referenz sind für eine e-Rechnung an das Land Steiermark nicht anzugeben. Maßgeschneiderte Softwarelösung, die ausschließlich auf die Anforderungen bzw. die Parameter des Bundes abgestimmt wurden, müssen selbstständig an die Anforderungen des Landes Steiermark angepasst werden.
Beispiel:
Allgemeine Auftragsreferenz: L6/LRW/ABT08/
Detaillierte Auftragsreferenz: L6/LRW/ABT08/COVID_IMPFEN/
Sollte Ihnen keine zu verwendende Auftragsreferenz bekannt sein, können Sie diese hier entnehmen.
Lieferanten-/Kreditorennummer
Die Lieferanten-/Kreditorennummer ist eine eindeutige Nummer Ihres Kontos im Buchhaltungs-System des Landes Steiermark. Die zu verwendende Nummer sollte Ihnen grundsätzlich bei Beauftragung einer Leistung bekannt gegeben werden. Sollte sie Ihnen nicht bekannt sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Kontakt in der entsprechenden Abteilung bzw. Dienststelle. Grundsätzlich ist die Lieferanten-/Kreditorennummer genau sechs Stellen lang.