Landesvertragsnaturschutz LAV
Landesvertragsnaturschutz Steiermark - LAV
Der LAV (Landesvertragsnaturschutz Steiermark) ist das Nachfolgeprogramm vom BEP (Biotoperhaltungsprogramm) und den nationalen Natura 2000 Förderungen. Mit der Neugestaltung des Bundesprogramms ÖPUL 2023+ wurden auch die Landesförderungen umgestaltet und dem neuen Rahmen angepasst. Mit dem LAV werden Verträge mit Besitzer:innen und Bewirtschafter:innen von naturschutzfachlich wertvollen Flächen gemacht, um diese Flächen kurz- und mittelfristig bestmöglich zu erhalten oder auch sie zu entwickeln. Richtlinie LAV
Warum ist der LAV gerade heute so wichtig?
Der Rückgang an Arten und Lebensräumen ist immer noch in vielen Regionen dramatisch. Feuchtwiesen, Hecken, Einzelbäume, Trockenrasen und andere Magerstandorte verschwinden oft unbemerkt, viele Tierarten verlieren damit ihre Lebensstätten. Das Netz an Biotopen wird damit ausgedünnt und schwieriger zu besiedeln. Genau hier setzt der LAV an. Die Erhaltung und Pflege sowie die Entwicklung dieser Lebensräume soll einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Biotopvernetzung führen und damit die Biodiversität in der Steiermark nachhaltig stärken.
Wie erfolgt die Aufnahme ins Programm?
Die Abteilung 13, Referat Naturschutz veröffentlicht regelmäßig Aufrufe, in denen präzise mitgeteilt wird, welche Flächen für LAV - Verträge gesucht werden. Die Aufrufe sind hier einsehbar. Eine Anmeldung ist nur in dem jeweiligen Zeitraum möglich.
Für folgende Biotoptypen sind in den kommenden Jahren Aufrufe vorgesehen: Artenreiche Wiesen- und Weideflächen, Trockenrasen, Halbtrockenrasen, Magerstandorte, Hutweiden, und Feuchtwiesen, Landschaftselemente wie Einzelbäume, Flurgehölze, Hecken, Waldsäume, Flächen, die eine besondere Bedeutung als Brut- und Nahrungsraum für geschützte, gefährdete und/oder seltene Tiere aufweisen, Moore und Schwingrasen, Biberhabitate und naturschutzfachlich wertvolle Teiche.
Wer kann am LAV teilnehmen?
Folgende Personen können sich im Rahmen der Aufrufe bewerben:
- Natürliche Personen
- Juristische Personen
- Gebietskörperschaften
Der Bewerber oder die Bewerberin muss rechtlich und tatsächlich über die gesamte eingerichtete Fläche verfügungsberechtigt sein. Es können grundsätzlich nur Flächen beantragt werden, die nicht in das ÖPUL 2023 eingebracht werden können oder könnten (z.B. Flächen, die sehr nass sind und nicht jedes Jahr gemäht werden können oder Biberhabitate, die potentiell überstaut werden).
Für Wiesen und Äcker, die im ÖPUL förderfähig sind, gilt für Betriebe, die insgesamt mehr als 1,5 ha LN- Fläche bewirtschaften, dass sie gemäß den Teilnahmevoraussetzungen des ÖPUL 2023 ÖPUL- fähig sind. Diese Personen sind nicht berechtigt, an dementsprechenden Aufrufen teilzunehmen.
Wie erfolgt die Aufnahme ins LAV?
Jeder oder jede, die im Rahmen des jeweiligen Aufrufs Flächen in den LAV einbringen will und dazu auch berechtigt ist, muss Unterlangen bis zu einem gewissen Zeitpunkt, der in dem Aufruf näher bestimmt ist, bei der Abteilung 13, Referat Naturschutz einbringen. Die erforderlichen Unterlangen sind ebenfalls in dem Aufruf konkretisiert und stehen als Download zu Verfügung.
Kontakt:
Suzana Prerad
Telefon: : +43 (316) 877-4236
Fax: +43 (316) 877-3490
naturschutz@stmk.gv.at
suzana.prerad@stmk.gv.at
Anita Windisch
Telefon: : +43 (316) 877-4918
Mobil: +43 (676) 86664918
Fax: +43 (316) 877-3490
naturschutz@stmk.gv.at
anita.windisch@stmk.gv.at
Kontaktadresse für persönliche Vorsprachen nach Terminvereinbarung:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Referat Naturschutz
Stempfergasse 7, 8010 Graz