Verstärkerförderung - Jungunternehmer
Gewährung von Förderungen für die Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für materielle und immaterielle Anlagegüter in Form von Zinsenzuschüssen und / oder Einmalzuschüssen von 5 % (mittlere Unternehmen) und 7,5 % (kleine Unternehmen) der förderbaren Projektkosten für Investitionsprojekte von mind. € 50.000,00 (Untergrenze) bis max. € 500.000,00 (Obergrenze). Diese Basisförderung des Landes wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Bund das Vorhaben zumindest in gleicher Höhe verstärkt.
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Richtlinie Verstärkerförderungen zu Förderungsaktionen des Bundes der Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2023 - 2027
ÖHT-Antragsformular und Richtlinie ÖHT