Projektkostenzuschuss
Gewährung von Förderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für Fremdkapitalien sowie Eigenmittel in Form von Zinsenzuschüssen und / oder Einmalzuschüssen bis zu 10 % der förderbaren Projektkosten für Investitionsprojekte von mind. € 25.000,00 (Untergrenze) bis max. € 350.000,00 (Obergrenze).
Förderbar sind Tourismusprojekte mit deren Realisierung zumindest einer der nachstehenden Förderschwerpunkte erfüllt wird:
- Qualitätsverbesserungen im Rahmen von Um- allenfalls Zubauten,
die eine Schaffung bzw. Modernisierung von
⇒ Gästezimmern
⇒ Gasträumen samt Eingangsbereich
⇒ Sanitäre Einrichtungen
⇒ Einrichtungen für Mitarbeiter
⇒ Küchen
⇒ Barrierefreiheit - Investitionen in die betriebliche Infrastruktur, vor allem in den Bereichen Gesundheit, Sport und Kultur sowie Maßnahmen mit dem Ziel der Saisonverlängerung
- Energieeinsparung, alternative Energien bei sparsamer Nutzung von knappen Rohstoffen, Abfallvermeidung, Abfalltrennung usw. sowie Abwasserentsorgung und Wasseraufbereitung
- Sicherheitsmaßnahmen, vor allem im Bereich des Brandschutzes
- Einsatz neuer Organisations- und Kommunikationstechniken (vor allem über EDV) in allen Betriebsbereichen
- Kapazitätsanpassung im Bereich der Betten, Sitzplätze u.dgl. im Zuge Um- und Zubau sowie die projektbezogenen zweckdienlichen Zusatzanlagen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Überlegungen. Kapazitätsausweitungen können grundsätzlich nur in solchen Fällen gefördert werden, wenn ein entsprechendes Angebot nachweislich fehlt oder eine Optimierung der Betriebsgröße aus betriebswirtschaftlichen Gründen erforderlich ist.
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Richtlinien Tourismusförderungsfonds
Rechnungszusammenstellung: Belegverzeichnis