Beschwerden und externes Hinweisgebersystem
Beschwerden
Die Landesamtsdirektion - Stabsstelle Präsidialangelegenheiten und Interne Revision - hat ua. die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit, Sicherheit und Wirksamkeit aller dem Inneren Dienst unterliegenden Verwaltungsabläufe zu überprüfen. Das bedeutet, sie prüft im Rahmen des Inneren Dienstes die Einhaltung der allgemeinen Dienstpflichten, übt jedoch keine Fachaufsicht über die Behörden im Sinne einer sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde aus.
Bei einer Beschwerde handelt es sich
- um eine Artikulation von Unzufriedenheit
- geäußert durch Kundinnen und Kunden, durch Dritte oder durch Institutionen (mündlich oder schriftlich)
- gegenüber der Dienststelle der Landesverwaltung, mit der die Beschwerdeführerin/der Beschwerdeführer in Kontakt steht, oder gegenüber der Aufsichtsbehörde
- über deren Leistungen, eine unerwünschte Situation oder einen unerwünschten Zustand
- mit dem Ziel,
- auf ein subjektiv als negativ empfundenes Verhalten aufmerksam zu machen und
- eine Änderung oder Klärung des kritisierten Verhaltens zu bewirken.
Beschwerden können auch Dienstaufsichtsbeschwerden sein, die ein Fehlverhalten einer/eines Bediensteten im Sinne einer Dienstpflichtverletzung zum Gegenstand haben oder Hinweise über Fälle von versuchter oder tatsächlicher Verstöße im Bereich der Korruption beinhalten.
Kontakt:
Mag. Katharina Hauer, Tel.: 03168776262
Mag.a Daniela Schroll, Tel.: 03168774485
E-Mail-Adresse: lad@stmk.gv.at
Externes Hinweisgebersystem
Sollten Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Hinweise zu Verstößen gegen Unionsrecht erlangt haben, dann dient dieses Formular der Übermittlung der Informationen, die Ihnen vorliegen. Dies gilt für Meldungen von Verstößen gegen Rechtsvorschriften, die folgende Bereiche des Unionsrechts betreffen:
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- Öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.
Eingelangte Meldungen werden inhaltlich geprüft und dokumentiert. Erforderlichenfalls werden entsprechende Folgemaßnahmen ergriffen. Der Eingang der Meldung wird innerhalb von sieben Tagen schriftlich bestätigt, eine Rückmeldung erfolgt spätestens drei Monate nach Eingang der Meldung. Erforderlichenfalls kann um die Übermittlung weiterer Informationen bzw. Präzisierung der Angaben ersucht werden. Personen, die berechtigte Hinweise über dieses Formular einbringen sind durch das Steiermärkische Hinweisgeberschutzgesetz - StHSchG geschützt.
Die externe Meldestelle wurde auf der Grundlage des Steiermärkischen Hinweisgeberschutzgesetz - StHSchG, LGBl. Nr. 42/2022 geschaffen. Sie ist in der Landesamtsdirektion angesiedelt und wird von Mag.a Katharina Hauer (0316877-6262) und Mag.a Daniela Schroll (0316877-4485) betreut. Ausschließlich diese Personen haben Zugang zu den der externen Meldestelle übermittelten Daten und Informationen.
Formular Meldung von Verstößen gegen Unionsrecht
Informationsblatt Leistungsbeschreibung
Anhang EUR-Lex - 32019L1937 - EN - EUR-Lex (europa.eu) der Richtlinie (EU) 2019/1937 Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (europa.eu)