Kinderschutz
Veranstaltungshinweis
Fachtagung zum Thema Kinderschutz an der FH JOANNEUM Graz am 19.05.2025 mit Dr. Jörg Maywald und Dennis Epping, MA. Die Veranstaltung wird sowohl Online als auch in Präsenz erfolgen.
Weitere Informationen erfolgen zeitgerecht.
Kinderschutz
Beginnend mit dem Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2023/24 besteht eine gesetzliche Verpflichtung für das Fachpersonal in elementaren Bildungseinrichtungen der Steiermark zum jährlichen Besuch einer halbtägigen Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Kinderschutz" (vgl. § 26 StKBBG 2019).
Die möglichen Inhalte zur Thematik „Kinderschutz" sind weitreichend und umfassen folgende Themen und relevante Inhalte:
- Gesetzliche Grundlagen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl und damit verbundene Handlungsabläufe (Meldepflichten) und Netzwerke
- Wissen über Formen von Gewalt (körperliche Gewalt, psychische Gewalt, seelische und körperliche Vernachlässigung, sexueller Missbrauch)
- Anzeichen emotionaler, psychischer und sexualisierter Gewalt und Vernachlässigung einschätzen
- Schutz- und Risikofaktoren
- Gesprächsführung in herausfordernden Situationen mit Familien und/oder im Team
- Kinderrechte kennen und im pädagogischen Alltag umsetzen
- Beschwerdemanagementverfahren für verschiedene Akteure (Eltern, Team, Kind)
- Einen Verhaltenskodex erstellen, reflektieren und anwenden
- Verankerung (entwicklungs-) förderlicher Partizipationsstrukturen für Kinder im Alltag sowie Einbeziehung und Wahrnehmung von Kinderperspektiven
- Gute Interaktionsqualität kennen und umsetzen
- Auseinandersetzung mit dem eigenen professionellen Handeln im Sinne einer partizipationsfördernden und grenzachtenden Haltung (Umgang mit Konflikten oder „herausforderndem Verhalten" von Kindern, Gestaltung von Tagestrukturen inkl. Mikrotransitionen.
Kennzeichnung
Um in der Vielfalt der thematisch zugehörigen Inhalte einen Überblick zu gewinnen, werden die Veranstaltungen im Programmheft des Bereichs PQE mit einem Symbol gekennzeichnet, sodass die Zugehörigkeit und Anrechenbarkeit auf einen Blick erkenntlich ist.
Anerkennung von Fortbildungen externer Anbieter:innen:
Fortbildungen zum Thema Kinderschutz, die über Träger:innen / Erhalter:innen und andere anerkannte externe Anbieter:innen (Pädagogische Hochschulen, Kinderbüro,...) angeboten werden, werden ebenso anerkannt. Bei Fragen zur Anerkennung wenden Sie sich bitte direkt an das Team Fortbildung.