Administratives Assistenzpersonal an APS
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Administrative Assistenzen sollen die Schulleitungen an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen von Verwaltungsarbeiten entlasten. Die jeweilige Gemeinde als gesetzlicher Schulerhalter stellt die Assistenzkräfte ein. Die monatliche Erhebung der Personalkosten, die Datenbereitstellung für den Bund sowie die Verrechnung zwischen den Kostenträgern erfolgt durch die Landesverwaltung. Die Personalkosten werden nach einem Schlüssel zwischen Bund, Land und Schulgemeinden geteilt.
Call für die Förderung von administrativem Assistenzpersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen für das Schuljahr 2024/25
Der Bund ersetzt gemäß § 6 Abs. 9 FAG 2024, BGBl. I Nr. 168/2023, in der geltenden Fassung, ab 1. September 2023 zur Entlastung des Lehrpersonals von administrativen Aufgaben den Ländern von den Kosten der Bereitstellung der administrativen Assistenzen an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen 66,67 % (Aktivitätsbezüge), höchstens jedoch 15 Millionen Euro pro Schuljahr. Der Anteil der einzelnen Länder an diesem Höchstbetrag richtet sich nach der Volkszahl.
Die näheren Bestimmungen über die Kontrolle und Abrechnung wurden vom Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen nach Anhörung der Länder durch die AdminAss-Controllingverordnung, BGBl. II Nr. 257/2023, erlassen.
Der verbleibende Kostenanteil von rund 33,33% kann vom Land Steiermark im Ausmaß von 50% bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen ersetzt werden.
Für die Vergabe der Bundes- und Landesgelder wurde von der Steiermärkischen Landesregierung folgende Richtlinie beschlossen.
Förderungsanträge können nur in den von der Abteilung 6 festgelegten Zeiträumen („Call") eingebracht werden. Außerhalb eines Call-Zeitraums eingebrachte Förderanträge werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Der Call für die Förderung von administrativem Assistenzpersonal an allgemeinbildenden Pflichtschulen für das Schuljahr 2024/25 ist für den Zeitraum
vom 01. Juli 2024 (ab 0.00 Uhr) bis 14. Juli 2024 (bis 23:59)
festgelegt.
Das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist an die E-Mail-Adresse
zu übersenden.
Details zu den Anspruchsvoraussetzungen, zu den anerkennungsfähigen Kosten, zur Förderungshöhe und zu den notwendigen Datenübermittlungen sind in der Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen für Administratives Unterstützungspersonal an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen gemäß § 6 Abs. 9 FAG und der AdminAss-Controllingverordnung, BGBl. II Nr. 257/2023, für das Schuljahr 2024/25 (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 06. Juni 2024, GZ: ABT06-183000/2020-1620) geregelt.
Ansprechpersonen
Riedlsperger Elsa, Mag.
E-Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877-4315
Antonia Schreiber
E-Mail: pflichtschulen@stmk.gv.at
Telefon: +43 (316) 877-2097