Transparenz von Medienkooperationen
Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik
Bekanntgabepflicht bei Aufträgen
Hier finden Sie Werbemaßnahmen die von uns an Medien/Medieninhaber in Auftrag gegeben wurden und aufgrund des Medientransparenzgesetzes (§ 2 Abs. 1a/1) eine Veröffentlichungspflicht besteht.
Dieser Bericht hat Ausführungen zu folgenden Punkten zu beinhalten:
a) Beschreibung des Inhalts, der Laufzeit und des Budgets der Werbekampagne,
b) Definition der Ziele und der Zielgruppen,
c) Begründung über den Beitrag zur Deckung des Informationsbedürfnisses (§ 3a Abs. 1 und Abs. 2 Z 3)
d) Beurteilung der Relevanz des von der Werbekampagne behandelten Themas im Hinblick auf den Zeitpunkt und die Zielgruppe der Kampagne,
e) durchführende Organisationseinheit und hinzugezogene externe Dienstleister,
f) Begründung über die im Hinblick auf die Zielgruppen getroffene Auswahl und die Gewichtung bei den für die Werbekampagne eingesetzten Medien,
g) Darstellung der Gründe für die konkrete Auswahl aller für die Werbekampagne tatsächlich eingesetzten Medien und deren Medieninhaber und
h) Darstellung der zum Einsatz gelangten Sujets.