FAQ KOMO_ERH
Kinder werden von ihren Eltern/Erziehungsberechtigten in der jährlichen Hauptvormerkphase für das kommende Kinderbildungs- und -betreuungsjahr vorgemerkt. Die kommende Hauptvormerkphase startet am 10.01.2025 und endet am 28.02.2025. Im Anschluss daran gibt es ein Zeitfenster, in dem die Einrichtungen die bei ihnen eingelangten Vormerkungen im Erhalterportal bearbeiten. Für die Bearbeitung der Vormerkungen der Priorität 1 haben Einrichtungen zwei Wochen Zeit, für die Bearbeitung der Prioritäten 2 und 3 jeweils eine Woche. Nach Ende dieses insgesamt vier Wochen umspannenden Zeitfensters für die Vorauswahl jener Kinder, denen ein Betreuungsplatz zugeteilt werden kann, können Einrichtungen und Eltern/Erziehungsberechtigte im direkten Kontakt miteinander zu den Anmeldungen übergehen.
Eine Vormerkung ist der erste Schritt in einem zweistufigen Prozesse zur Suche eines passenden Kinderbetreuungsplatzes. Dieser Schritt wird durch das Kinderportal unterstützt, indem dort Eltern und Erziehungsberechtigte eine Übersicht aller verfügbaren Standorte in ihrer Nähe bekommen, die dortigen standortspezifischen Rahmenbedingungen einsehen können und so in weiterer Folge bis zu drei Einrichtungen auswählen können, die am besten mit den individuellen Betreuungserfordernissen ihres Kindes übereinstimmen. Um Einrichtungen diesen Betreuungswunsch mitzuteilen, kann eine Vormerkung bei bis zu drei Einrichtungen vorgenommen werden. Anschließend können die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen auf Basis der Daten, die Eltern/Erziehungsberechtigte bei der Vormerkung ihres Kindes hinterlegt haben, entscheiden, welche Kinder zukünftig in ihrer Einrichtung betreut werden können. Nach dieser Vorauswahl wird den Eltern/Erziehungsberechtigten der entsprechende Status ihres Kindes bei den jeweiligen Einrichtungen im Kinderportal angezeigt. Als zweiter Schritt des Anfangs angesprochenen Prozesses erfolgt nun die Anmeldung, bei der Eltern und Betreuungseinrichtungen in direkten Kontakt miteinander treten und einen Betreuungsvertrag abschließen können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass der Aufnahme eines Kindes bei einer institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (ausgenommen Saisonbetriebe) die Vormerkung unter Verwendung des Kinderportals voranzugehen hat.
Aus verwaltungstechnischen Gründen müssen die Daten, die Eltern bei der Vormerkung ihrer Kinder im System hinterlegen, einmal pro Jahr gelöscht werden. Diese Bereinigung erfolgt Anfang Jänner 2025. Eltern und Erziehungsberechtigte, die ihr Kind bereits am Kinderportal vorgemerkt haben, werden vom System automatisch über die Löschung der Vormerkungen informiert.
Eltern erhalten diese Information entweder direkt von ihren Gemeinden oder können sie selbstständig auf der Homepage des Kinderportals einsehen. Die Festlegung dieses Hauptvormerkzeitraums erfolgt durch das Land Steiermark in enger Abstimmung mit den Trägern der steirischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die Bekanntgabe von Beginn und Ende der nächsten Hauptvormerkphase findet im Regelbetrieb stets im Herbst vor Beginn jenes Kalenderjahres statt, in dem die Vormerkung durchzuführen ist. Für das Jahr 2025 wurden als Beginn und Ende der Hauptvormerkphase der 10. Jänner bzw. der 28. Februar festgelegt.
Eine Vormerkung für ein kommendes Kinderbildungs- und -betreuungsjahr ist immer ab Beginn der Hauptvormerkphase möglich. Dieser ist immer am Beginn eines Kalenderjahres angesetzt, sodass zwischen Vormerkung und Betreuungsstart zumindest eine Zeitspanne von einem halben Jahr liegt.
Ja, Vormerkungen können auch unterjährig vorgenommen werden. Erfolgen diese in einem Kinderbildungs- und -betreuungsjahr vor Beginn der Hauptvormerkphase, so können nur Vormerkungen im Zusammenhang mit der Suche nach einem Betreuungsplatz im aktuellen Kinderbildungs- und -betreuungsjahr durchgeführt werden. Erfolgen diese während oder nach der Hauptvormerkphase im aktuellen Kinderbildungs- und -betreuungsjahres, so können sowohl Vormerkungen für einen Betreuungsplatz ab sofort wie auch für einen im kommende Kinderbildungs- und -betreuungsjahr vorgenommen werden.
Es gibt zwei Arten von Vormerkungen. Zum einen gibt es unterjährige Vormerkungen, die im Zusammenhang mit der Suche nach einem Betreuungsplatz im laufenden Kinderbildungs- und -betreuungsjahr durchgeführt werden - diese sind natürlich auch unterjährig möglich -, zum anderen gibt es Vormerkungen für das kommende Kinderbildungs- und -betreuungsjahr. Letztere können stets erst ab Beginn der Hauptvormerkphase getätigt werden.
Ja, Eltern und Erziehungsberechtigte können nach dem Ende der Bearbeitungsphase, also nachdem auch die dritte Welle (sprich alle Vormerkungen der Priorität 3) abgearbeitet wurde, den Status ihres Kindes am Kinderportal einsehen. Dieser Status kann entweder „Angenommen", „Angenommen ab Herbst", „Warteliste" oder „Abgelehnt" lauten.
Ja, Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten am Ende des Vormerkprozesses eine Benachrichtigung per E-Mail, in der bestätigt wird, dass ihre Vormerkungen erfolgreich im Kinderportal eingetragen wurden.
Nein, in diesem Fall ist keine erneute Vormerkung über das Kinderportal vonnöten. Falls das Kind jedoch in eine andere Einrichtung wechselt, auch wenn diese denselben Träger hat und sich am selben Standort befindet - z.B. im Falle des Wechsels von einer Kinderkrippe in einen Kindergarten -, ist eine Vormerkung bei der der neuen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung am Kinderportal des Landes Steiermark durchzuführen.