Langzeitpflege und -betreuung in Pflegewohnheimen

Falls der Alltag in den eigenen vier Wänden trotz umfassender Unterstützung durch mobile Versorgungsangebote nicht mehr bewältigt werden kann, gibt es in der Steiermark flächendeckend eine große Auswahl an stationären Langzeitpflegeeinrichtungen, die eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung für Menschen mit umfassenden Pflege- und Betreuungsbedarf gewährleisten. Diese Leistungen umfassen die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnraum, Verpflegung sowie in der ressourcenorientierten Betreuung und Pflege, wobei der Erhalt der vorhandenen Kompetenzen und die Unterstützung in der Alltagsbewältigung in einem sozialen Umfeld im Vordergrund stehen. In ausgewählten Einrichtungen, sogenannte Sonderkrankenanstalten, werden auch Leistungen für spezielle Bedürfnisse (chronisch-psychisch erkrankte Menschen, etc.) angeboten.
Die von öffentlichen und privaten Betreibern geführten Einrichtungen werden vom Land Steiermark bewilligt und in regelmäßigen Abständen behördlich geprüft. Die vollstationäre Versorgung steht allen Steirerinnen und Steirern zur Verfügung, wobei die Einrichtung selbst gewählt werden kann, sofern freie Plätze verfügbar sind.
Hier finden Sie eine Liste mit allen stationären Langzeitpflegeeinrichtungen in der Steiermark. (sortiert nach Bezirken)
Neben der Langzeitpflege gibt es auch die Möglichkeit der Kurzzeitpflege.
Voraussetzungen für die Aufnahme

Keine
Voraussetzungen für eine Übernahme der nicht gedeckten Kosten durch das Land Steiermark
- Die Kosten des Pflegewohnheims übersteigen das Einkommen und das Pflegegeld (finanzielle Hilfsbedürftigkeit)
- Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit in einem Pflegewohnheim (in der Regel ab Pflegestufe 4, ansonsten pflegefachliche Stellungnahme der Pflegedrehscheibe)
- Hauptwohnsitz oder tatsächlicher Aufenthalt in der Steiermark