Streunerkatzen-Kastrationsprojekt
Das neue Streunerkatzenkastrationsprojekt des Landes Steiermark (StKKP-neu)
Das Land Steiermark lädt alle Tierschutzorganisationen (das sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Steiermark) und im Tierschutz in der Steiermark engagierte und dem Land Steiermark als solche, bekannte Einzelpersonen ein, sich im Rahmen von zwei Fördercalls um Mittel für das neue Streunerkatzenkastrationsprojekt (StKKP-neu) mittels standardisiertem Förderansuchen zu bewerben.
Der erste Fördercall ist am 15. Jänner 2025 abgelaufen.
Der zweite Fördercall wird von 15. August bis 15. September 2025 ausgeschrieben; ab diesem Zeitpunkt stehen dann auch die standardisierten Förderansuchen downloadbar auf dieser website zu Verfügung.
Zahlen, Daten und Fakten:
Mit der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark wurden im Rahmen des StKKP-neu folgende Streunerkatzenkastrationshonorare vereinbart:
- Streunerkatze weiblich: € 84,00 incl. 20% MWSt.
- Streunerkatze männlich: € 48,00 incl. 20% MWSt.
Das Land Steiermark trägt 2/3 der oben angeführten Kosten in Form einer Förderung, die Vereine/Institutionen und im Tierschutz engagierten Einzelpersonen zahlen das restliche Drittel dazu.
Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Population von Streunerkatzen in unserem Bundesland nachhaltig zu regulieren und deren Versorgung und Gesundheitszustand wesentlich zu verbessern.
Bewerbungsvoraussetzungen bei Vereinen und Institutionen:
- Der Vereinssitz muss sich in der Steiermark befinden.
- Der Verein muss im Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen sein.
Bewerbungsvoraussetzungen für Einzelpersonen, die sich im Tierschutz ehrenamtlich engagieren und die dem Land Steiermark bereits als solche bekannt sein müssen:
- Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen.
ACHTUNG:
Es darf kein rechtskräftiges Verwaltungsstrafverfahren nach tierschutzrechtlichen Bestimmungen gegen ein:e organschaftliche:n Vertreter:in eines Tierschutzvereins bzw. im Fall der Antragstellung durch Einzelperson, gegen die Einzelperson vorliegen.
Die Förderansuchen werden von der zuständigen Behörde dahingehend überprüft.
Termine:
- Erster Fördercall - 15. Dezember bis einschließlich 15. Jänner des darauffolgenden Jahres.
- Zweiter Fördercall - 15. August bis einschließlich 15. September
Zum Einbringen der Ansuchen steht die E-Mail-Adresse streunerkatzen@stmk.gv.at zur Verfügung.
Spätestens Mitte Februar 2025 finden Sie hier jene Tierschutzorganisationen und im Tierschutz in der Steiermark engagierte und dem Land Steiermark als solche, bekannte Einzelpersonen, die beim StKKP-neu mitmachen.