Streunerkatzen-Kastrationsprojekt
Das neue Streunerkatzenkastrationsprojekt des Landes Steiermark
(StKKP-neu)
Das Land Steiermark lädt alle Tierschutzorganisationen (das sind Vereine und Institutionen mit Sitz in Steiermark) und im Tierschutz in der Steiermark engagierte Einzelpersonen ein, sich im Rahmen von zwei Fördercalls um Mittel für das neue Streunerkatzenkastrationsprojekt (StKKP-neu) mittels standardisierten Förderansuchen, die ab Mitte Dezember 2024 über diese Website downloadbar sind, zu bewerben.
Mit der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark wurden im Rahmen des StKKP-neu folgende Streunerkatzenkastrationshonorare vereinbart:
- Streunerkatze weiblich: € 84,00 incl. 20% MWSt.
- Streunerkatze männlich: € 48,00 incl. 20% MWSt.
Das Land Steiermark trägt 2/3 der oben angeführten Kosten in Form einer Förderung, die Vereine/Institutionen und im Tierschutz engagierten Einzelpersonen zahlen das restliche Drittel dazu.
Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Population von Streunerkatzen in unserem Bundesland nachhaltig zu regulieren und deren Versorgung und Gesundheitszustand wesentlich zu verbessern.
Bewerbungsvoraussetzungen bei Vereinen und Institutionen:
- Der Vereinssitz muss sich in der Steiermark befinden.
- Der Verein muss im Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen sein.
Bewerbungsvoraussetzungen für Einzelpersonen, die sich im Tierschutz ehrenamtlich engagieren:
- Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen.
ACHTUNG:
Es darf kein rechtskräftiges Verwaltungsstrafverfahren nach tierschutzrechtlichen Bestimmungen gegen eine organschaftliche:n Vertreter:in eines Tierschutzvereins bzw. im Fall der Antragstellung durch Einzelperson, gegen die Einzelperson vorliegen.
Die Förderansuchen werden von der zuständigen Behörde dahingehend überprüft.
Termine:
- Erster Fördercall:
Dieser startet Mitte Dezember 2024.
Die Förderansuchen können bis Mitte/Ende Jänner 2025 eingereicht werden. - Zweiter Fördercall:
Dieser wird Mitte August 2025 veröffentlicht.
Diese Förderansuchen können bis Mitte September 2025 eingereicht werden.
Weitere Informationen zur Höhe der Mittel, die im Rahmen der beiden Fördercalls für das StKKP-neu ausgeschüttet werden und zur Antragstellung finden Sie hier ab Anfang Dezember 2024.
Alle Vereine und Institutionen sowie Einzelpersonen, die sich im Tierschutz engagieren und welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen der beiden Fördercalls um Fördermittel zu bewerben und somit einen wertvollen und nachhaltigen Beitrag zum Tierschutz in der Steiermark zu leisten.
ACHTUNG: Informationsveranstaltung des Landes Steiermark zum neuen Streunerkatzenkastrationsprojekt, das ab 01.01.2025 gilt, findet am
Mittwoch, 4. Dezember 2024 von 14:30 bis 16:30 Uhr
im Amtsgebäude des Landes Steiermark, Graz, Stempfergasse 7/Stiege II, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 17 statt.
Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte entweder per E-Mail mit Betreff „Anmeldung StKKP-neu Informationsveranstaltung" an anlagenrecht@stmk.gv.at oder telefonisch unter 0316/877-4164 bis längstens 26.11.2024 an!