Finanzausgleich und StSPLFG-Umlagen
Das Referat Gemeindeaufsicht und wirtschaftliche Angelegenheiten berechnet nach dem jeweils gültigen Finanzausgleichsgesetz die auf die einzelne steirische Gemeinde entfallenden Ertragsanteile sowie gegebenenfalls sonstige Einbehalte von den Ertragsanteilen. Das Referat ist auch verantwortlich die Mittel aus dem Finanzausgleich den Gemeinden rechtzeitig zu überweisen. Das Referat unterstützt die Gemeinden auch bei sonstigen Finanzzuweisungen des Bundes, soweit diese die Gemeinden betreffen.
Mitteilung des BMF - Gemeindepaket
Mit dem Steiermärkische Sozial- und Pflegeleistungsfinanzierungsgesetz wurde der Beitrag der steirischen Gemeinden zu den Sozial- und Pflegeleistungen des Landes neu geregelt. Die Abteilungen 6, 8 und 11 sind für die Planung und Abrechnung sämtlicher Sozial- und Pflegeleistungen sowie der Leistungen in Tagesbetreuungszentren und hinsichtlich der Schulassistenz zuständig. Das Referat Gemeindeaufsicht und wirtschaftliche Angelegenheiten berechnet auf den von diesen Abteilungen übermittelten Daten folgende Umlagen:
- Sozial- und Pflegeleistungsumlage
- Tagesbetreuungsumlage
- Schulassistenzumlage
Das Referat ist auch für die Einhebung dieser Umlagen bei den steirischen Gemeinden zuständig.