FAQ Kinderportal
Ja, das ist möglich. Loggen Sie sich dafür einfach in Ihrem Kinderportal-Account ein und gehen Sie rechts oben auf Ihren Namen und anschließend auf das Feld „Meine Vormerkung/en". Nun sehen Sie alle Vormerkungen, die Sie angelegt haben. Noch nicht abgeschickte Vormerkungen können über das „Bleistift"-Feld auf der linken Seite der Vormerkung bearbeitet werden. Bereits abgeschickte Vormerkungen können Sie bearbeiten, indem Sie auf das gelbe Feld „Vormerkung erneut bearbeiten" klicken. Wichtig ist, dass Sie Ihre Vormerkung nach dem Bearbeiten erneut abschließen, damit Ihre Änderungen auch an Ihre Wunscheinrichtungen übermittelt werden.
Ja, dies ist ebenfalls möglich. Loggen Sie sich dafür einfach in Ihrem Kinderportal-Account ein und gehen Sie rechts oben auf Ihren Namen und anschließend auf das Feld „Meine Vormerkung/en". Nun sehen Sie alle Vormerkungen, die Sie angelegt haben. Unter jeder Vormerkung, die abgeschickt wurde, gibt es ein Feld mit dem Namen „Vormerkung zurückziehen". Klicken Sie darauf und bestätigen Sie Ihre Eingabe, um eine Vormerkung zurückzuziehen.
Ja. Zurückgezogene Vormerkungen bleiben für Sie in Ihrem Account weiterhin sichtbar. Wenn Sie unter einer zurückgezogenen Vormerkung auf „Vormerkung erneut bearbeiten" klicken, können Sie diese erneut öffnen und sie mit einem Klick auf „Abschließen" auch neuerlich an Ihre Wunscheinrichtungen übermitteln. Achtung: Bitte vermeiden Sie Doppelvormerkungen für dasselbe Kind! Informationen zu etwaigen Ausnahmen finden Sie unter Frage 15.
In diesem Fall gilt grundsätzlich der fett markierte Status. Das bedeutet also, dass Ihre Vormerkung tatsächlich eingebracht bzw. zurückgezogen ist. Die Bezeichnung „Zwischengespeichert" scheint immer dann auf, wenn es noch unveröffentlichte Änderungen in Ihrer Vormerkung gibt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie eine bereits abgeschickte Vormerkung neuerlich bearbeitet haben, Sie die dabei vorgenommenen Änderungen jedoch nicht mehr mit meinem Klick auf „Abschicken" an Ihre Wunscheinrichtung übermittelt haben.
Wenn Sie erneut ins Vormerkformular einsteigen und dort auf der letzten Seite auf „Abschließen" klicken, fällt auch der Status „Zwischengespeichert" in Ihrer Vormerkungsübersicht weg, da es nun in Ihrer Vormerkung keine unveröffentlichten Änderungen mehr gibt.
Bei Registrierungen, die über eine GMX-Mailadresse durchgeführt wurden, kann es beim „Anklicken" des Verifizierungs-Links zu Problemen kommen. Häufig lässt sich dieser gar nicht direkt „anklicken", weil der GMX-E-Mail-Client ihn nicht als Link erkennt. In diesem Fall muss der Link „händisch" markiert, kopiert und dann in die Adresszeile eines Internet-Browsers eingefügt werden. Alternativ dazu kann eine Registrierung auch unter Angabe einer Telefonnummer anstelle einer E-Mail-Adresse durchgeführt werden. Eine detaillierte Anleitung zur Durchführung der Registrierung am Kinderportal finden Sie in den Leitfäden zur Vormerkung am Kinderportal.
Nein, es spielt bei der Vergabe der Betreuungsplätze keine Rolle, ob eine Vormerkung am Beginn oder am Ende des Hauptvormerkzeitraumes am Kinderportal durchgeführt wurde. Die Auswahl jener Kinder, denen ein Betreuungsplatz zugeteilt werden kann, erfolgt wie auch bisher auf Basis von klar definierten Aufnahmekriterien, die jeder Träger einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung selbstständig festlegen kann. Wenn Sie nähere Informationen zu den Aufnahmekriterien in den von Ihnen ins Auge gefassten Einrichtungen benötigen, können Sie sich diesbezüglich direkt an den Träger der jeweiligen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung wenden.
Auf der letzten Seite des Vormerkformulars haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wunscheinrichtungen in einem eigenen Kommentarfeld auf individuelle Besonderheiten hinzuweisen, die relevant für die Vergabe von Betreuungsplätzen sein könnten.
Der Hauptvormerkzeitraum läuft bis zum 28. Februar. Anschließend bearbeiten alle institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark die Vormerkungen, die während des Hauptvormerkzeitraumes bei ihnen eingelangt sind, ab und teilen jedem Kind einen Status (Angenommen/Warteliste/Abgelehnt) zu. Das Ergebnis für jedes Kind wird steiermarkweit einheitlich am 4. April am Kinderportal veröffentlicht.
Wenn Sie Ihr Kind für eine bestimmte Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung vormerken wollen, Ihnen diese Art von Einrichtung bei der Suche am Kinderportal aber nicht angezeigt wird, können Sie wie folgt vorgehen: Lassen Sie beim Befüllen der Suchmaske auf der Startseite das Feld für das Geburtsdatum Ihres Kindes frei und suchen Sie nur anhand der Adresse. Dann werden Ihnen alle Einrichtungen in Ihrer Nähe angezeigt. Wenn eine von Ihnen favorisierte Einrichtung zu weit von Ihrem Wohnort entfernt ist und sie auch bei maximaler Ausdehnung des Suchradius nicht angezeigt wird, können Sie das Feld für die Adresse des Kindes ebenfalls frei lassen. Dann werden Ihnen in einem ersten Schritt alle institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark angezeigt. Sie können jedoch auf der linken Seite des Bildschirms die Filteroptionen nutzen und beispielsweise nach Einrichtungen auf dem Gebiet einer bestimmten Gemeinde suchen. Wichtiger Hinweis zum Schluss: Die Vorauswahl von Einrichtungen auf Basis des Alters eines Kindes erfolgt am Kinderportal nur bei der Suchmaske auf der Startseite und kann (im Bedarfsfall) wie eben beschrieben umgangen werden. Beim Vormerkformular selbst, das Sie nach Auswahl Ihrer Wunscheinrichtungen befüllen, können Sie „ganz normal" das korrekte Geburtsdatum Ihres Kindes angeben, ohne dass dies zu Problemen bei der Übermittlung Ihrer Vormerkung führt.
Wenn Ihr Kind aktuell, also im Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2024/25, eine Einrichtung besucht und es im nächsten Kinderbildungs- und -betreuungsjahr dieselbe Einrichtung besuchen soll, ist keine Vormerkung über das Kinderportal notwendig. Falls Ihr Kind jedoch nur am selben Standort bleiben soll, dort aber von einer Einrichtung in eine andere wechselt (z.B. von der Kinderkrippe in den Kindergarten), ist sehr wohl eine Vormerkung über das Kinderportal durchzuführen.
Nein, während des aktuellen Hauptvormerkzeitraumes (10.01.2025 bis 28.02.2025) können nur Vormerkungen für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2025/26 durchgeführt werden. Wenn Sie einen Betreuungsplatz im Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 benötigen, ist die Vormerkung dafür erst im nächsten Hauptvormerkzeitraum, also zu Beginn des Kalenderjahres 2026, durchzuführen.
Ja, das ist möglich - wenn Sie für Ihr Kind beispielsweise im Frühjahr einen Kinderkrippenplatz benötigen, es aber bereits im Herbst dieses Jahres in den Kindergarten wechseln soll, können Sie bereits während des Hauptvormerkzeitraumes für beide Einrichtungsformen eine Vormerkung durchführen. Wichtig ist jedoch, dass Sie nicht in einer Vormerkung sowohl Krippen wie auch Kindergärten auswählen, sondern dass Sie stattdessen zwei separate Vormerkungen durchführen. Fügen Sie in einem ersten Schritt (bis zu) drei Kinderkrippen zu Ihren „Markierten Einrichtungen" hinzu und schließen Sie diese erste Vormerkung ab, indem Sie das Vormerkformular ausfüllen und Ihre Angaben durch einen Klick auf „Abschließen" bestätigen. Achtung: Geben Sie bei der ersten Vormerkung für den Krippenplatz unbedingt an, dass ein „Betreuungsbedarf ab sofort" besteht, sprich dass Sie den Betreuungsplatz in der Krippe noch im laufenden Kinderbetreuungsjahr benötigen. Nachdem Sie die erste Vormerkung abgeschlossen haben, können Sie wieder zu Ihren „Markierten Einrichtungen" wechseln und dort zunächst alle Kinderkrippen entfernen. Beginnen Sie anschließend eine neue Vormerkung, indem Sie (bis zu) drei Kindergärten zu Ihren „Markierten Einrichtungen" hinzufügen und erneut das Vormerkformular ausfüllen. Achtung: Lassen Sie hier das Feld „Betreuungsbedarf ab sofort" jedenfalls frei, damit für das System klar ist, welche Vormerkung sich auf das aktuelle Kinderbetreuungsjahr und welche sich auf das nächste Kinderbetreuungsjahr bezieht. Stellen Sie nun auch Ihre zweite Vormerkung fertig, indem Sie auf das Feld „Abschließen" klicken.
Wann Sie Ihr Kind vormerken, ist je nach Situation unterschiedlich. Gehen Sie je nachdem, welches Szenario auf Sie zutrifft, folgendermaßen vor:
Sie möchten Ihr Kind für das Betreuungsjahr 2025/26 vormerken und der gewünschte Betreuungsstart liegt zwischen Oktober und Dezember 2025:
In diesem Fall können Sie Ihr Kind ganz einfach während des aktuellen Hauptvormerkzeitraumes (10.01.-28.02.2025) vormerken. Falls Ihr Kind nicht direkt am Beginn des Kinderbetreuungsjahres in Ihrer Wunscheinrichtung starten soll, geben Sie bitte das für den Betreuungsstart gewünschte Monat im Kommentarfeld der Einrichtung bekannt.
Sie möchten Ihr Kind für das Betreuungsjahr 2025/26 vormerken und der gewünschte Betreuungsstart liegt aber erst im Kalenderjahr 2026:
In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten. Einerseits können Sie eine Vormerkung für einen Betreuungsplatz bereits während des jetzigen Hauptvormerkzeitraumes durchführen. In diesem Fall müssen Sie jedoch darauf Acht geben, dass der Betreuungsvertrag mit dem Erhalter Ihrer Wunscheinrichtung noch im Kalenderjahr 2025 abgeschlossen wird, da alle über das Kinderportal getätigten Vormerkungen einmal jährlich, jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres, gelöscht werden und der jeweilige Erhalter noch die Möglichkeit haben muss, Ihre Vormerkung zu überprüfen.
Falls Sie aktuell jedoch noch nicht abschätzen können, wann während des Kalenderjahres 2026 Ihr Kind in einer Einrichtung starten soll, ist es grundsätzlich auch möglich, dass Sie Ihre Vormerkung auch erst im Zuge des Hauptvormerkzeitraumes 2026 durchführen und dabei, je nachdem wie Ihre Entscheidung schlussendlich ausfällt, ggf. einen unterjährigen Betreuungsbedarf bekanntgeben.
Wichtiger Hinweis: Bitte kontaktieren Sie in dem Fall, dass Ihr Kind in der ersten Jahreshälfte 2026 in einer Kinderbetreuungseinrichtung starten soll, jedenfalls den Erhalter Ihrer Wunscheinrichtung und erkundigen Sie sich, wann eine Vormerkung - unter Berücksichtigung Ihres individuellen Betreuungsbedarfs sowie der prognostizierten Auslastung der Einrichtung - ratsam wäre.
Leider ist es aus technischen Gründen nicht möglich, Vormerkungen, in denen ein „Betreuungsbedarf ab sofort" angegeben wurde, zu bearbeiten. Falls Ihnen lediglich ein unbedeutsamer Fehler (z.B. ein Tippfehler wie das Auslassen eines einzelnen Buchstabens) unterlaufen ist, so besteht für Sie kein Handlungsbedarf. In diesem Fall kann Ihre Vormerkung dennoch korrekt zugeordnet werden. Falls der Fehler bei einer Angabe passiert ist, die maßgeblichen Einfluss auf die etwaige Vergabe eines Betreuungsplatzes hat (z.B. die Höhe des Beschäftigungsausmaßes), können Sie wie folgt vorgehen: Erstellen Sie eine neue Vormerkung, die mit Ihrer ursprünglichen Vormerkung so weit als möglich übereinstimmt und weichen Sie bitte nur im irrtümlich falsch befüllten Feld bzw. den irrtümlich falsch befüllten Feldern von Ihrer vorherigen Vormerkung ab. Geben Sie darüber hinaus bei den Kommentarfeldern auf der letzten Seite des Vormerkformulars an, dass es sich bei der Ihrer neuen Vormerkung um die Richtigstellung einer bereits übermittelten Vormerkung handelt. Führen Sie dabei auch das Datum an, an dem Sie die fehlerhafte Vormerkung übermittelt haben. Schließen Sie anschließend die neue Vormerkung ab. Durch diese Vorgehensweise geben Sie bekannt, dass Ihre alte Vormerkung fehlerhaft und dementsprechend nichtig ist und nur Ihre neue Vormerkung vom System berücksichtigt werden soll.
Während des Hauptvormerkzeitraums darf nur eine Vormerkung pro Kind abgeschickt werden. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sie sowohl einen Krippenplatz wie auch einen Kindergartenplatz für Ihr Kind benötigen (siehe Frage 12) oder wenn Sie bei den Angaben einer Vormerkung für einen „Betreuungsplatz ab sofort" einen Fehler gemacht haben und Sie diesen richtigstellen müssen (siehe Frage 14).
Ja, das ist sehr wichtig. Die Erhalter von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen bearbeiten alle Vormerkungen auf Basis jener Daten, die ihnen durch die Vormerkungen übermittelt wurden. Wenn Sie im Anschluss an eine etwaige Zusage am Kinderportal in eine Einrichtung gebeten werden, um dort einen Betreuungsvertrag abzuschließen, ist es in der Regel auch erforderlich, Nachweise für die am Kinderportal getätigten Angaben mitzubringen (zum Beispiel eine Arbeitgeberbestätigung). Sollte sich dabei dann herausstellen, dass die Angaben am Kinderportal in der Realität gar nicht zutreffend sind, hat die jeweilige Einrichtung die Möglichkeit, den Betreuungsplatz an ein anderes Kind zu vergeben, welches die Aufnahmekriterien in einem höheren Ausmaß erfüllt.