FAQ Kinderportal
Ja, das können Sie. Wenn Sie nach dem Absenden Ihrer Vormerkung bemerken, dass Sie einen Fehler beim Befüllen des Vormerkformulars gemacht haben, können Sie Ihre bereits übermittelte Vormerkung löschen. Die Funktion zum Zurückziehen einer bereits abgesendeten Vormerkung wird allerdings erst in der zweiten Hälfte des Hauptvormerkzeitraumes, spätestens ab Beginn des Monats Februar, freigeschaltet.
Bei Registrierungen, die über eine GMX-Mailadresse durchgeführt wurden, kann es beim „Anklicken" des Verifizierungs-Links zu Problemen kommen. Häufig lässt sich dieser gar nicht direkt „anklicken", weil der GMX-E-Mail-Client ihn nicht als Link erkennt. In diesem Fall muss der Link „händisch" markiert, kopiert und dann in die Adresszeile eines Internet-Browsers eingefügt werden. Alternativ dazu kann eine Registrierung auch unter Angabe einer Telefonnummer anstelle einer E-Mail-Adresse durchgeführt werden. Eine detaillierte Anleitung zur Durchführung der Registrierung am Kinderportal finden Sie in den Leitfäden zur Vormerkung am Kinderportal.
Nein, es spielt bei der Vergabe der Betreuungsplätze keine Rolle, ob eine Vormerkung am Beginn oder am Ende des Hauptvormerkzeitraumes am Kinderportal durchgeführt wurde. Die Auswahl jener Kinder, denen ein Betreuungsplatz zugeteilt werden kann, erfolgt wie auch bisher auf Basis von klar definierten Aufnahmekriterien, die jeder Träger einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung selbstständig festlegen kann. Wenn Sie nähere Informationen zu den Aufnahmekriterien in den von Ihnen ins Auge gefassten Einrichtungen benötigen, können Sie sich diesbezüglich direkt an den Träger der jeweiligen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung wenden.
Auf der letzten Seite des Vormerkformulars haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wunscheinrichtungen in einem eigenen Kommentarfeld auf individuelle Besonderheiten hinzuweisen, die relevant für die Vergabe von Betreuungsplätzen sein könnten.
Der Hauptvormerkzeitraum läuft bis zum 28. Februar. Anschließend bearbeiten alle institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark die Vormerkungen, die während des Hauptvormerkzeitraumes bei ihnen eingelangt sind, ab und teilen jedem Kind einen Status (Angenommen/Warteliste/Abgelehnt) zu. Das Ergebnis für jedes Kind wird steiermarkweit einheitlich am 4. April am Kinderportal veröffentlicht.
Wenn Sie Ihr Kind für eine bestimmte Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung vormerken wollen, Ihnen diese Art von Einrichtung bei der Suche am Kinderportal aber nicht angezeigt wird, können Sie wie folgt vorgehen: Lassen Sie beim Befüllen der Suchmaske auf der Startseite das Feld für das Geburtsdatum Ihres Kindes frei und suchen Sie nur anhand der Adresse. Dann werden Ihnen alle Einrichtungen in Ihrer Nähe angezeigt. Wenn eine von Ihnen favorisierte Einrichtung zu weit von Ihrem Wohnort entfernt ist und sie auch bei maximaler Ausdehnung des Suchradius nicht angezeigt wird, können Sie das Feld für die Adresse des Kindes ebenfalls frei lassen. Dann werden Ihnen in einem ersten Schritt alle institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in der Steiermark angezeigt. Sie können jedoch auf der linken Seite des Bildschirms die Filteroptionen nutzen und beispielsweise nach Einrichtungen auf dem Gebiet einer bestimmten Gemeinde suchen. Wichtiger Hinweis zum Schluss: Die Vorauswahl von Einrichtungen auf Basis des Alters eines Kindes erfolgt am Kinderportal nur bei der Suchmaske auf der Startseite und kann (im Bedarfsfall) wie eben beschrieben umgangen werden. Beim Vormerkformular selbst, das Sie nach Auswahl Ihrer Wunscheinrichtungen befüllen, können Sie „ganz normal" das korrekte Geburtsdatum Ihres Kindes angeben, ohne dass dies zu Problemen bei der Übermittlung Ihrer Vormerkung führt.
Wenn Ihr Kind aktuell, also im Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2024/25, eine Einrichtung besucht und es im nächsten Kinderbildungs- und -betreuungsjahr dieselbe Einrichtung besuchen soll, ist keine Vormerkung über das Kinderportal notwendig. Falls Ihr Kind jedoch nur am selben Standort bleiben soll, dort aber von einer Einrichtung in eine andere wechselt (z.B. von der Kinderkrippe in den Kindergarten), ist sehr wohl eine Vormerkung über das Kinderportal durchzuführen.
Nein, während des aktuellen Hauptvormerkzeitraumes (10.01.2025 bis 28.02.2025) können nur Vormerkungen für das Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2025/26 durchgeführt werden. Wenn Sie einen Betreuungsplatz im Kinderbildungs- und -betreuungsjahr 2026/27 benötigen, ist die Vormerkung dafür erst im nächsten Hauptvormerkzeitraum, also zu Beginn des Kalenderjahres 2026, durchzuführen.