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Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen. § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.
Für den Bereich des Landes Steiermark werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
Anbringen an die Behörde des Landes Steiermark können rechtswirksam per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail an die jeweilige Adresse der zuständigen Behörde, Abteilung oder Fachabteilung eingebracht werden.
Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen (z.B. bei der Verwendung von Online-Formularen) wird in Abstimmung mit den anderen Gebietskörperschaften die Verwendung folgender Formate bestimmt:
Format | Erstellbar / lesbar mit | Dateierweiterung | Kommentar |
Text | Editor, Mail, usw. | *.TXT | |
Portable Document Format | Acrobat Writer, diverse Freeware- Programme | ||
Rich Text Format | Word for Windows, Office Programme, usw. | *.RTF | |
Word | Word for Windows, Open Office | *.DOC *.DOCX | MS Office 97, 2000, 2003 |
GIF | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.GIF | |
JPG | Scannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw. | *.JPG, *.JPEG | |
TIFF | Scannersoftware, diverese Fotoprogramme, usw. | *.TIFF, *.TIF | |
HTML | Office-Programme, Web-Editoren, usw. | *.HTM, *.HTML | |
ZIP | ZIP, Winzip | *.ZIP |
Weitere Formate
Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache mit der zuständigen Behörde/Abteilung eingesetzt werden.
Eine E-Mail darf die Dateigröße von 10 MB nicht überschreiten.
Elektronische Signaturen können auf Dokumenten (z.B. Formularen, Beilagendokumenten) nach den Standards der Bürgerkarte aufgebracht werden. Diese werden als relevant entgegengenommen, wenn sie zum Zeitpunkt des Anbringens unter https://apps.egiz.gv.at/ValidateSignature/ erfolgreich geprüft werden können.
Zur Erreichung eines höheren Benutzerkomforts, einer höheren Datenqualität und einer rascheren Abwicklung stehen eine Reihe intelligenter elektronischer Formulare (Online-Formulare) zur Verfügung. Diese Formulare sind über http://egov.stmk.gv.at/ erreichbar.