Naturdenkmale
Naturdenkmale nach § 11 StNSchG 2017 sind hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, die wegen
- ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen oder ökologischen Bedeutung
- ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit oder
- ihres besonderen Gepräges für das Landschaftsbild
erhaltungswürdig sind.
Zum Naturdenkmal können insbesondere erklärt werden:
- einzelne Bäume;
- Wasserfälle;
- Felsbildungen;
- Gletscherspuren;
- Moränen;
- Klammen und Schluchten mit ihrer Wasserführung;
- erdgeschichtliche Aufschlüsse oder Erscheinungsformen (Geotope z.B. Vulkanismus, Wanderblöcke und eiszeitliche Böden);
- Vorkommen einzigartiger Gesteine und Mineralien;
- fossile Tier- oder Pflanzenvorkommen.
Derzeit sind in der Steiermark rund 680 Naturdenkmale unter Schutz gestellt.
Die geographische Lage aller "Naturdenkmale" ist in der Übersichtskarte Naturdenkmale im GIS Steiermark im Unterthema „Flora & Fauna / Naturräumliche Schutzgebiete" abrufbar.
Informationen können auch aus dem analog geführten Naturschutzbuch der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung oder der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat Graz angefragt werden.