Der Raumordnungsbeirat
Im Genehmigungsverfahren der örtlichen Raumplanung ist, nach Prüfung der Plan- und Verfahrensunterlagen der Gemeinde, auch der Raumordnungsbeirat zu befassen.
Der Raumordnungsbeirat hält einmal monatlich eine Sitzung ab, in der jeder Genehmigungsfall, der der Abteilung 13, Referat Bau- und Raumordnung vorgelegt wird, zu behandeln ist. Der Raumordnungsbeirat fasst Beschlüsse über die von der Abteilung 13, Referat Bau- und Raumordnung zu den einzelnen Fällen abgegebenen Empfehlungen.
Die Aufgaben des Raumordnungsbeirates sind in § 16 StROG (Steiermärkisches Raumordnungsgesetz) geregelt.
Die Landesregierung hat vor folgenden Entscheidungen eine Stellungnahme des Raumordnungsbeirates einzuholen:
- Erlassung und Änderung von Verordnungen des StROG, die in den Wirkungsbereich der überörtlichen Raumordnung fallen,
- Erlassung und Änderung von örtlichen Entwicklungskonzepten,
- Erlassung und Änderung von Flächenwidmungsplänen und
- Behebungen von Gemeindeverordnungen nach dem StROG.
Der Raumordnungsbeirat hat auf Verlangen der Landesregierung in sonstigen raumbedeutsamen Angelegenheiten eine Stellungnahme abzugeben. Zudem kann der Raumordnungsbeirat jederzeit auch von sich aus Stellungnahmen an die Landesregierung abgeben.
Liste der Mitglieder / Ersatzmitglieder