Burgenland Ehrenmedaille für 40jährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens
Medaille
(2) Das Ehrenzeichen für eine 40-jährige Tätigkeit ist eine in der Ausführung derjenigen für eine 25-jährige Tätigkeit gleichgehaltene versilberte Medaille, bei der das Schildchen die Inschrift "40" trägt.
(Quelle: Gesamte Rechtsvorschrift für Burgenländisches Feuerwehrgesetz 1994, Fassung vom 02.07.2014)