Militärverdienstmedaille
Am 9. Juli 1935 wurde das Gesetz über die Schaffung militärischer Ehrenzeichen beschlossen und mit dem BGBl. Nr. 327/35 verlautbart.
Beschreibung
Vergoldete, beiderseits im Flachrelief ausgeführte Bronzemedaille, Durchmesser 30mm.
Avers: Hier zeigt sich das Krückenkreuz, links (vom Betrachter aus gesehen) von Lorbeer und rechts (vom Betrachter aus gesehen) mit Eichenlaub flankiert.
Revers: Die zweizeilige Inschrift "FÜR VERDIENSTE".
Die Verbindung zwischen Medaille und Dreieckband ermöglicht ein vergoldetes Staatswappen (Doppeladler). Das gefaltete rote Band selbst besitzt eine Kantenlänge von 40mm und einen weißen 1,5mm breiten weißen gegenteiligen Vorstoß.