Agrarbezirksbehörde für Steiermark
Hübler Jörg, Mag.
LeitungManuela Machinger
Sekretariat
Tel: +43 (316) 877-2890
Fax: +43 (316) 877-3183
E-Mail: abbst@stmk.gv.at
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Agrarbezirksbehörde für Steiermark
Bahnhofgürtel 77, 8020 Graz
per Telefax: +43 (316) 877-3183
per E-Mail: abbst@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Sachliche Zuständigkeit
Die Agrarbezirksbehörde für Steiermark mit Sitz in Graz, einer Dienststelle in Stainach und einer Servicestelle in Leoben hat die Agenden der Bodenreform wahrzunehmen.
Als Bodenreform sind jene Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeskultur zu verstehen, durch welche die überkommenen
Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse auf gesetzlicher Grundlage und in Übereinstimmung mit den veränderten agrarpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen einer planmäßigen Anpassung und Neuordnung unterzogen werden, um eine Verbesserung der Agrarstruktur zu erreichen.
In Entsprechung dieses Auftrages vollzieht die Agrarbehörde heute folgende Rechtsgrundlagen, bei welchen es sich um Landesgesetze primär auf Basis der Grundsatzgesetzgebung des Bundes handelt:
- Steiermärkisches Zusammenlegungsgesetz 1982
(StZLG 1982) - Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985
(StAgrGG 1985) - Steiermärkisches Einforstungslandesgesetz 1983
(StELG 1983) - Steiermärkisches Güter- und Seilwegelandesgesetz 1969
(GSLG 1969) - Steiermärkisches Landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1991
(StLSG 1991) - Steiermärkisches Almschutzgesetz 1984
Amtshilfe für Gemeinden und andere Behörden:
für die Gemeinden:
Erstellung von Gutachten in Raumordnungsangelegenheiten
(Bauen im Freiland im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft)
für die Bezirksverwaltungsbehörden und andere Dienststellen des Landes:
Erstellung von Gutachten in Naturschutz- und Rodungsverfahren, sowie Verfahren im Rahmen des Gesetzes zum Schutze landwirtschaftlicher Betriebsflächen und andere.
Örtliche Zuständigkeit
Agrarbezirksbehörde für Steiermark, GRAZ:
zuständig für:
Deutschlandsberg, Graz, Graz-Umgebung, Hartberg-Fürstenfeld, Leibnitz, Südoststeiermark, Voitsberg, Weiz
Dienststelle Stainach mit Servicestelle in Leoben :
zuständig für:
Liezen, Murau, Murtal, Leoben, Bruck-Mürzzuschlag