Vergaberecht
Der Staat als Kunde - wozu ein Gesetz?
Der Staat und andere öffentliche Einrichtungen beschaffen sich am Markt Güter und Leistungen zur Besorgung ihrer Aufgaben. Sie schließen dabei privatrechtliche Verträge und unterliegen genauen gesetzlichen Vorgaben, wie sie dabei vorzugehen haben. Die Bandbreite der Auftragsvergaben ist dabei unerschöpflich und reicht vom Bau einer Straße bis zur Abfallentsorgung, von der Beschaffung von Kopiergeräten bis zur Bewerbung der Landesausstellung.
Öffentliche Aufträge sind aus wirtschaftlicher Sicht von enormer Bedeutung. Das öffentliche Auftragsvolumen beträgt in Österreich mehr als 35 Mrd. Euro pro Jahr. Das Vergaberecht soll dabei den freien und fairen Wettbewerb zwischen den Anbieterinnen/Anbietern sicherstellen, einen Ausgleich von Marktungleichgewichten schaffen und eine ökonomische Auftragsvergabe gewährleisten.
Für die Bieterinnen/Bieter ist sichergestellt, dass Vergabeentscheidungen des Auftraggebers auch objektiv überprüft werden. Sie haben die Möglichkeit, durch einstweiligen Rechtsschutz das Schaffen von vollendeten Tatsachen zu verhindern und können beim Landesverwaltungsgericht Steiermark (siehe unten) einen Antrag auf Nachprüfung der Entscheidungen der Auftraggeber stellen. Ist tatsächlich ein Fehler festgestellt worden, können die Bieterinnen/Bieter auch Schadenersatz verlangen.
Welche Ansprechstellen gibt es für Bieterinnen/Bieter?
Sollten Sie als Bieterin/Bieter den Eindruck haben, dass in einem Vergabeverfahren ein Fehler passiert ist, wodurch Ihnen ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können Sie - wie oben ausgeführt - ein gerichtliches Nachprüfungsverfahren beim
Landesverwaltungsgericht Steiermark beantragen. Beachten Sie hier aber, dass Sie genaue Fristen einhalten müssen und die Antragstellung mit Gebühren verbunden ist!
Kontakt:
Landesverwaltungsgericht Steiermark
Salzamtsgasse 3, 8010 Graz
Tel.: (0316) 8029 - 0
Fax: (3016) 8029 - 7215
E-Mail: lvwg@lvwg-stmk.gv.at
Bundesverwaltungsgericht
Erdbergstraße 192-196
1030 Wien
Tel: +43 (0)1/60 149-0
Fax: +43 1/531 09 - 153357/153364
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at
Welche Ansprechstellen gibt es für vergebende Landesdienststellen?
Der Verfassungsdienst ist zuständig für allgemeine Fragen, für die rechtliche Beratung der Landesdienststellen in Vergabeverfahren sowie für die Legistik im Vergaberecht. Wenn Sie diesbezügliche Informationen benötigen, geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Kontakt:
Mag. Maren Spitzer-Diemath
Burgring 4, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877 - 4352
Fax: (0316) 877 - 4395
E-Mail: maren.spitzer-diemath@stmk.gv.at
Mag. Eveline Horvath-Reitbauer
Burgring 4, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877 - 2272
Fax: (0316) 877 - 4395
E-Mail: eveline.horvath-reitbauer@stmk.gv.at
Mag. Dr. Sandra Steineder-Schaffer
Burgring 4, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877 - 4682
Fax: (0316) 877 - 4395
E-Mail: sandra.steineder-schaffer@stmk.gv.at
Mag. Ursula Wildner
Burgring 4, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877 - 4798
Fax: (0316) 877 - 4395
E-Mail: ursula.wildner@stmk.gv.at
Für die technische Beratung der Landesdienststellen in Vergabeverfahren und für Fragen zum Auftragnehmerkataster Österreichs (ANKÖ) liegt die Zuständigkeit bei der Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau, wo man Ihnen gerne weiterhilft.
Kontakt:
Ing. Renate Fruhmann-Leber
Landhausgasse 7, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877 - 2232
Fax: (0316) 877 - 3002
Email: renate.fruhmann-leber@stmk.gv.at
Welche Ansprechstellen gibt es für vergebende Gemeinden?
Auftragsvergaben der Gemeinden erfolgen in deren eigenem Wirkungsbereich. Unterstützung bei vergaberechtlichen Fragen von Gemeinden bietet die Fachabteilung Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau des Amtes der Landesregierung.
Kontakt:
Mag. Dr. Thomas Mayer
Hofgasse 13, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877 - 4249
Fax: (0316) 877 - 4283
E-Mail: thomas.mayer@stmk.gv.at
sowie Gemeindebund Steiermark und Österreichischer Städtebund.