Die Landessportorganisation
Die "Landessportorganisation Steiermark" (LSO) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, und setzt sich aus den Sportfach- und Dachverbänden unter Wahrung ihrer Eigenart und Selbständigkeit zusammen. Sie hat ihren Sitz in Graz. Die Geschäfte der Landessportorganisation werden bei der für Sport zuständigen Organisationseinheit im Amt der Steiermärkischen Landesregierung geführt (Geschäftsstelle).
Die Landessportorganisation hat die Aufgabe die Belange und Interessen des Sports in der Steiermark zu vertreten und zu fördern, die Organe des Landes in allen den Sport betreffenden Fragen zu beraten.
Die Landessportorganisation Steiermark besteht aus folgenden Organen:
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Landessportrat
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Landessportfachrat
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Ausschüsse
Aufgaben des Landessportrates
- die Beratung der Landesregierung in allen Fragen des Sports und der Sportförderung und die Abgabe von Empfehlungen zu allen mit dem Sport zusammenhängenden Fragestellungen;
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die Vertretung der allgemeinen Interessen des Sports und der Interessen der der Landessportorganisation angehörenden Sportvereine, Dach- und Fachverbände;
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die Abgabe von Stellungnahmen zu Entwürfen von Landesgesetzen und Verordnungen der Landesregierung, die Interessen des Sports betreffen;
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Erstattung von Vorschlägen für die Verleihung von Sportehrenzeichen;
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Anerkennung/Aberkennung von Landesfachverbänden nach Anhörung des Landessportfachrates;
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Aufnahme von außerordentlichen Mitgliedern;
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die jährliche Durchführung eines Landessporttages;
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Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Landessportrates sowie des Landessportfachrates;
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die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Sport;
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die Erstellung des Budgets für die Landessportorganisation und die Genehmigung des Jahresrechnungsabschlusses;
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die Entscheidung über den Erwerb, die Belastung und die Veräußerung des unbeweglichen und beweglichen Vermögens der Landessportorganisation.
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Erstellung der Geschäftsordnungen für die einzelnen Ausschüsse (ständige und fakultative).
Aufgaben des Landessportfachrates
Der Landessportfachrat hat die Aufgabe, die Landesregierung und den Landessportrat in sportartenspezifischen Fragestellungen zu beraten und zu unterstützen. In diesem Sinne hat er die Interessen der Fachverbände zu vertreten und sich in den jeweiligen Ausschüssen einzubringen.
Aufgaben der Ausschüsse
Der Landessportrat setzt zur Bearbeitung sportspezifischer Aufgabenstellungen ständige und fakultative Ausschüsse ein.
Ständige Ausschüsse sind:
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Breitensport
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Leistungssport
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Infrastruktur
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Aus- und Fortbildung
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Schule und Sport
Die Vorsitzende/der Vorsitzende eines Ausschusses hat ein Antragsrecht an den Landessportrat.