Pflanzengesundheit
Dipl.-Ing. Harald Fragner, BEd
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz,10.Bez.:Ries
Tel: +43 (316) 877-6630
Fax: +43 (316) 877-6626
E-Mail: harald.fragner@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
ABT10 Ref. Pflanzengesundheit und Spezialkulturen
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz-Ragnitz
Telefax: +43 (316) 877-6606
E-Mail: abt10-haidegg@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
ABT10 Ref. Pflanzengesundheit und Spezialkulturen
Ragnitzstraße 193, 8047 Graz-Ragnitz
Telefax: +43 (316) 877-6606
E-Mail: abt10-haidegg@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Amtlicher Pflanzenschutzdienst Steiermark
- Registrierung und Autorisierung von Betrieben welche
-
Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (einschließlich Holz) in der EU verbringen bzw. aus Drittstaaten importieren
- als Versorger von Zier-, Obst- und Gemüsejungpflanzen fungieren
- Reben in Verkehr bringen
-
- Regelmäßige Überprüfung dieser Betriebe auf Quarantäneschädlinge und Quarantäne-krankheiten.
-
Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen für den Export in Drittstaaten - Amtliche Untersuchung von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen, Holz und Verpackungsmaterial aus Holz auf Quarantäneschädlinge und - krankheiten
- Stichprobenkontrollen bei nicht registrierten Betrieben
- Verpflichtende Überwachungsmaßnahmen bei
- Amerikanische Rebzikade und Goldgelbe Vergilbung der Rebe (GFD)
- Feuerbrand
- Maiswurzelbohrer
-
Anoplophora chinensis, Anoplophora glabripennis, Bursaphelenchus xylophilus, Clavibacter michiganensis ssp. sepedonicus, Epitrix ssp., Globodera rostochiensis, G. pallida, Phytophthora ramorum, Pseudomonas syringae pv. actinidiae, Ralstonia solanacearum, Rhynchophorus ferrugineus, Xylella fastidiosa
- Ambrosie in der Steiermark
- Laboruntersuchungen auf Pflanzenvirosen bei Ölkürbis sowie Untersuchungen von Erdproben auf Kartoffelzystennematoden
Nähere Informationen finden Sie am Agrarserver
Die Landesforstdirektion ist gemeinsam mit den Forstfachreferaten in den Bezirken für die Exportkontrolle von Holz und Holzprodukten und die Binnenmarktkontrolle von Forstpflanzen bzw. die Kontrolle von Erzeugern und Behandlern von Verpackungsware gemäß ISPM 15 zuständig.
Siehe Pflanzenschutzdienst Forst
Vermarktungsnormenkontrolle
- Inlandskontrolle von Obst, Gemüse, Speisekartoffeln, Olivenöl, Eiern und Geflügelfleisch in allen Handelsstufen.