Aufsicht über steirische Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Die Aufsicht erstreckt sich über alle Belange der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und Tagesmütter/Tagesväter, soweit sie durch Landesgesetze geregelt sind.
Die Aufsichtsbesuche durch die jeweilige Fachaufsicht erfolgen in den Kinderbildungs-und -betreuungseinrichtungen mit oder ohne Vorankündigung vor Ort.
Ziel der Aufsicht ist die Sicherung gesetzeskonformer Rahmenbedingungen und Kontrolle über die gerechtfertigte Verwendung öffentlicher Budgetmittel.