Ehrenzeichen für eifrige und ersprießliche Tätigkeit 60 Jahre
Für 25jährige, 40jährige, 50jährige und 60jährige eifrige und
ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- oder
Rettungswesens wird ein Ehrenzeichen des Landes Steiermark
geschaffen. Das Ehrenzeichen führt den Namen "Medaille für
vieljährige eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem
Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens".
§ 2
(1) Das Ehrenzeichen für 25jährige Tätigkeit ist eine
Medaille aus Bronze. Sie hat einen Durchmesser von 3,2 cm und
zeigt auf der Vorderseite das Landeswappen, umrahmt auf
beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten
offenen Lorbeerkranz, und auf der Rückseite in einem
gleichfalls mit Lorbeer umrahmten, mit einer Flamme gezierten
Schildchen die Inschrift "25" und die Umschrift "Für verdienstvolle
Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens".
(2) Das Ehrenzeichen für 40jährige Tätigkeit ist eine in der
Ausführung jener für 25jährige Tätigkeit gleichgehaltene
versilberte Medaille, wobei das Schildchen die Inschrift "40"
enthält.
(3) Die Ehrenzeichen für 50jährige und 60jährige Tätigkeit
sind eine in der Ausführung jener für 25jährige Tätigkeit
gleichgehaltene vergoldete Medaille mit einem Durchmesser von
4 cm, wobei das Schildchen die Inschrift "50" bzw. "60" erhält. (2)
(4) Die Ehrenzeichen für 25jährige und 40jährige Tätigkeit
werden an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten
orangegelben Band, die Ehrenzeichen für 50jährige und
60jährige Tätigkeit an einem 4,5 cm breiten weiß-grünen Band
an der linken Brustseite getragen. Das Ehrenzeichen für
60jährige Tätigkeit steht im Range vor dem Ehrenzeichen für
50jährige Tätigkeit, dieses im Range vor dem Ehrenzeichen für
40jährige Tätigkeit und dieses im Range vor dem Ehrenzeichen
für 25jährige Tätigkeit.
ersprießliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- oder
Rettungswesens wird ein Ehrenzeichen des Landes Steiermark
geschaffen. Das Ehrenzeichen führt den Namen "Medaille für
vieljährige eifrige und ersprießliche Tätigkeit auf dem
Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens".
§ 2
(1) Das Ehrenzeichen für 25jährige Tätigkeit ist eine
Medaille aus Bronze. Sie hat einen Durchmesser von 3,2 cm und
zeigt auf der Vorderseite das Landeswappen, umrahmt auf
beiden Seiten von einem von oben herabhängenden, unten
offenen Lorbeerkranz, und auf der Rückseite in einem
gleichfalls mit Lorbeer umrahmten, mit einer Flamme gezierten
Schildchen die Inschrift "25" und die Umschrift "Für verdienstvolle
Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehr- und Rettungswesens".
(2) Das Ehrenzeichen für 40jährige Tätigkeit ist eine in der
Ausführung jener für 25jährige Tätigkeit gleichgehaltene
versilberte Medaille, wobei das Schildchen die Inschrift "40"
enthält.
(3) Die Ehrenzeichen für 50jährige und 60jährige Tätigkeit
sind eine in der Ausführung jener für 25jährige Tätigkeit
gleichgehaltene vergoldete Medaille mit einem Durchmesser von
4 cm, wobei das Schildchen die Inschrift "50" bzw. "60" erhält. (2)
(4) Die Ehrenzeichen für 25jährige und 40jährige Tätigkeit
werden an einem 4 cm breiten, dreieckig zusammengefalteten
orangegelben Band, die Ehrenzeichen für 50jährige und
60jährige Tätigkeit an einem 4,5 cm breiten weiß-grünen Band
an der linken Brustseite getragen. Das Ehrenzeichen für
60jährige Tätigkeit steht im Range vor dem Ehrenzeichen für
50jährige Tätigkeit, dieses im Range vor dem Ehrenzeichen für
40jährige Tätigkeit und dieses im Range vor dem Ehrenzeichen
für 25jährige Tätigkeit.