1939-1952
Bis zum Jahr 1938 wurden einige deutsche Orden, Ehrenzeichen und Waffenabzeichen verliehen und ab 1941 durften bis dahin verbotene österreichische Auszeichnungen wieder getragen werden.
Unter dem Eindruck des Kriegsendes wurde mit Bundesgesetz vom 12. April 1946 eine „Österreichische Befreiungsmedaille" geschaffen, die an Staatsbürger verliehen werden sollte, die mit der Waffe in der Hand für die Befreiung Österreichs von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gekämpft hatten.
Mit Bundesgesetz vom 2. April 1952 (BGBl. Nr. 89 vom 17. Mai 1952) wurde das gesamte Ordenswesen der Republik auf eine neue Grundlage gestellt.
Nähere Informationen zu dieser bis heute geltenden Rechtslage erhalten sie unter dem Punkt Gesetze.