Heraldische Betrachtung
Grundsätzlich ist vorweg zu bemerken, dass die Heraldik, Wappenkunst und Wappenwissenschaft, anfangs nicht durch Gesetze, sondern durch Regeln gekennzeichnet war. Diese bildeten sich aus notwendigen Gründen heraus. Denn ein einfaches Zeichen im Wechsel von glänzendem Metall und nichtglänzender Farbe sollte einen vollgerüsteten Ritter auch bei schnellem Ritt von Freund und Feind sofort erkennbar machen.
Wurden Tiere und Vögel - die Heraldik unterscheidet zwischen diesen beiden Gattungen - sowie menschlichen Wesen wie auch Fabelwesen als Ganzes und vielfach nur in Teilen als Wappenfiguren gewählt, wurde bei der Darstellung einer ganzen Figur wie auch einer sogenannten oberhalben Figur, wobei der untere Teil weggelassen wurde, oder nur eines Hauptes, diese immer nach vorne gerichtet, wiedergegeben. Das gebot die heraldische Regel.
Vorne bedeutet in der heraldischen Blasonierung nach rechts gerichtet. Vom Betrachter aus gesehen, meint es aber links. Diese Seitenverkehrtheit erklärt sich aus der Sicht des Herolds. Dieser war als Heerwalt nicht nur für die Aufstellung der Ritterheere und bei Turnieren der Kämpfer zuständig, sondern hatte auch die auf den Schilden der Kämpfer abgebildeten Wappen zu „Blasonieren“, also zu beschreiben. Den jeweiligen Schild vor sich haltend und das Wappen den Umstehenden zeigend, war für den Herold rechts dort, wo sich seine rechte Hand befand, also vorne, während für den Herold links dort war, wo er mit seiner Linken den Schild anfasste, also hinten. Die Begriffe vorne und hinten wurden und werden noch heute gerne bei Wappenbeschreibungen anstatt heraldisch rechts bzw. heraldisch links verwendet, um alle Verwechslungen auszuschließen.
Wurde ein Wesen, gleich ob ein reales oder ein Fabelwesen, nicht der heraldischen Regeln entsprechend nach (heraldisch) rechts, also nach vorne gerichtet, dargestellt, sondern nach (heraldisch) links, also nach hinten schauend, wiedergegeben, so wird in der Heraldik von Fluchtstellung gesprochen. Die Fluchtstellung wurde als negativ betrachtet. Die Gründe, die einst einen Wappenträger veranlassten, ein Wesen in Fluchtstellung in sein Wappen aufzunehmen, lassen sich bei alt überlieferten Wappen kaum noch ergründen.
Vollkommen anders verhält es sich aber bei den sogenannten Allianzwappen. Als solche werden die beiden Wappen von Ehegatten bezeichnet. Wurden solche Wappen gemeinsam, oft auch durch eine Kette oder ein verschlungenes Band mit sogenannten „Liebesknoten“ verbunden, dargestellt, so wendeten sich die Wappenfiguren einander zu. Das bedeutet, dass ein Wesen im Wappen des Gatten, das, allein dargestellt, immer nach vorne gerichtet war, nach hinten gewendet wurde, um das Wappen der Gattin anzuschauen. Dabei blieb es gleichgültig, ob das Wappen der Gattin einfache Schildteilung, sogenannte Heroldsfiguren, oder ebenfalls ein Wesen bestimmter Art zeigte.
Die Seitenverkehrung eines Wappenwesens hat nichts mit der Fluchtstellung zu tun. Es gebot einfach die heraldische Courtoisie die Zuwendung der Figuren der beiden Wappen. Meist wurden dabei die Schilde zusätzlich oben zugeneigt wiedergegeben.
Diese Regel der Allianzwappen wurde auch sehr bald für Wappen von Ländern angewendet, wenn es durch Erbgang oder Vertrag zur Vereinigung von zwei Ländern kam. Das bekannteste Beispiel in Österreich ist hierfür die Darstellung der einander zugeneigten und oben durch eine Kette verbundenen Wappen des Landes Tirol mit dem Wappen des Erzherzogtums Österreich anläßlich der Vereinigung Tirols mit Österreich im Jahre 1363.
Seit dem Spätmittelalter wurde es dann Gepflogenheit, in sogenannten Wappensuiten, bei denen mehrere Landeswappen aber auch Familienwappen gemeinsam abgebildet wurde, diese gleichfalls einander zugewandt darzustellen. Besonders zahlreiche Herrscherwappen auf Siegelabdrücken überliefern derart seitenverkehrte Wappen, bei denen besonders Adler, Löwe, Panther und Greif nach (heraldische) links gewendet wurden, um so dem folgenden Wappen entgegenzuschauen . Derart wurde im Gesamtwappen Erzherzog Karls von Innerösterreich (1564) das Wappen des Herzogtums Kärnten seitenverkehrt dargestellt, damit die drei Löwen Kärntens den steirischen Panther anschauen konnten.
Bei Aufkommen des vermehrten Buchdruckes, der zahlreiche Wappendrucke in Holzschnitt und Stichtechnik liebte, lässt sich allerdings nicht immer bestimmt entscheiden, ob eine seitenverkehrte Wiedergabe eines Wappentieres beabsichtigt war, oder ob es zur falschen Wiedergabe gekommen ist. Beim Wappenbuch des Zacharias Bartsch aus den Jahre 1567 kann das nur so verstanden werden, dass der Panther auf der Titelseite, der heraldischen Courtoisie folgend, bewusst nach (heraldische) links gewendet abgebildet wurde, damit er allen kommenden Wappen des Buches entgegenblicken konnte.
Die heraldische Courtoisie der Zuwendung von Wappen wurde auch in der Grab- und Bauplastik bis hin zur Glasmalerei geübt. Das Wappen des Herzogtums Kärnten am Tumbadeckel des Grabes Herzogs Ernst des Eisernen (†1424) im Stift Rein wurde seitenverkehrt dargestellt, damit die Kärntner Löwen den Tiroler Adler anschauen konnten. Im Glasfenster der Empore Friedrichs III. im heutigen Grazer Dom wurden alle fünf Adler des Wappens von Neuösterreich seitenverkehrt gemalt, um den steirischen Panther von Angesicht zu Angesicht begegnen zu können.
Für die Zeit der Renaissance war es noch Selbstverständlichkeit, dass Wappentiere sich ansehen. So blicken sich die beiden Panther in den Zwickeln über dem Bogen des Hauptportals des Landhauses in Graz (1557-1565) an.
Wenn der Panther über dem Portal des landschaftlichen Zeughauses in Graz seitenverkehrt in Stein gehauen wurde, so konnte das nur bewusst geschehen sein. Die steirischen Stände wollen damit ausdrücken, dass der Auftrag zum Bau des Zeughauses und dessen plastische Ausschmückung im Auftrag der Stände erfolgte und im Landhaus beschlossen wurde. Der Panther des Zeughauses schaut damit zu seinen Repräsentanten.
Der vollplastische Panther über dem Schanzgraben unter der Burgbastei im Grazer Stadtpark stellt einen Rest der Bekrönung des einst am Grazer Mehlplatz gestandenen Mölk`schen Hauses dar. Ein offensichtlich einst vorhandenes Gegenstück blieb nicht erhalten. Damit ist jede bestimmte Aussage über die Darstellung dieses Panthers hinfällig.
Die Wappen am Stammhaus des Landesmuseums Joanneum in der Grazer Raubergasse repräsentieren die für die Ausgestaltung des Museums verantwortlichen ständischen Verordneten. Die Art, wie das steirische Landeswappen hier den Wappen der Verordneten als letztes nachfolgt, ist so ungewöhnlich, dass hier ein Fehler in der Reihung vorliegen muss. Vom heraldischen Standpunkt aus gesehen, kann das Landeswappen nur als erstes den Wappen der rangniederen Verordneten vorangehen. Stünde das Landeswappen nur als erstes, dann wäre auch die Richtung des Panthers mit seiner Wendung nach (heraldisch) links in Ordnung, weil er dann alle folgenden Wappen anblickend begrüßen und ihnen, sich abwendet, nicht den Rücken zukehren würde. Doch gilt es zu bedenken, dass zu Beginn des 19. Jahrhunderts das tiefere Wissen um heraldische Regeln wie der Heraldik selbst im Schwinden war und eindeutig einem Tiefstand zustrebte.
Die Nichtbeachtung der heraldischen Courtoisie mit ihrer seitenverkehrten Darstellung von zwei Wesen setzte allerdings schon viel früher ein. In den großen Wappen der Landesfürsten, welche die Wappen aller von ihnen beherrschten Länder ausweisen, wurden die verschiedenen Wappentiere durchgehend ab dem 18. Jahrhundert nur noch in der Normalstellung, also nach vorne, (heraldische) nach rechts gewendet, abgebildet.
Von diesem, nun schon jahrhundertelang geübten Standpunkt aus gesehen, erübrigt sich jede Neuformulierung, wie der Panther des Landeswappens in gewissen Fällen, besonders im Hinblick auf Buchdeckel, darzustellen ist. Denn schon längst wurde es heraldische Regel, den steirischen Panther nur nach vorne aufrecht schreitend abzubilden. Außerdem kann das Wappen mit dem silbernen Panther im grünen Schild ohne den Herzogshut ohnehin frei verwendet werden. Somit könnte der Panther für sich allein, sofern es aus künstlerischen Gestaltungsmomenten sinnvoll erscheint, auch seitenverkehrt dargestellt werden, vorausgesetzt freilich, dass dies in würdiger Form geschieht, wie es bei dem tiefsinnigen Fabelwesen Panther als Zeichen des auferstandenen Christus angemessen ist.
Der ursprüngliche Sinngehalt des seit 1160 auf Siegeln Markgrafs Otakars III. überlieferten Panthers erfuhr allerdings schon zu Beginn des 16. Jahrhunderts eine Umdeutung zu einem Zeichen eines unüberwindlichen christlichen Landes. Das persönliche, frei gewählte Wappentier des steirischen Markgrafen wurde anfangs nur hohen Würdeträgern zugestanden, den Inhabern der Erbämter zugestanden, voran dem Marschall des Landes.
So kam es auch zur Verdinglichung. Aus dem persönlichen Wappen wurde das Wappen des Landes Steiermark. Durch gleiches Zugeständnis wurde der Panther auch zum Wappentier der Landeshauptstadt Graz, von der als Siegelbild der Panther auch an einer mit 1262 datierten Urkunde am frühesten überliefert ist. Der frei im Siegelrund, nicht in einem Schild stehende Panther - damit auch kein Wappen - wurde sicherlich schon zuvor von der Stadt Graz verwendet. Doch ab 1261 trägt der Grazer Panther eine Laubkrone. Die Stadt Graz hat in der Fassung ihres Statuts 1958 das Wappen neu blasoniert. Die Steiermärkische Landesregierung bestätigte die Statuten, wodurch eine Wappenbeschreibung rechtlich abgesichert wurde (LGBl. 19/1958). Die Neufassung der Statuten der Stadt Graz von 1967 wiederholen bezüglich des Wappens nur die Beschreibung von 1958 (LGBl. 130/1967). Danach unterscheidet sich der Grazer Panther vom Panther des Landeswappens durch die goldene Blattkrone, die goldenen Waffen (Krallen) und die aus allen Leibesöffnungen schlagenden roten Flammenzungen. Vom heraldischen Standpunkt aus gesehen, ist somit eine Übereinstimmung des Landeswappens mit dem Wappen der Stadt Graz nicht gegeben. Geschichtlich betrachtet, entwickeln sich beide Wappen aus dem persönlichen Wappen Markgraf Otakars III. der Steiermark.
Hingegen ist eine vollkommende Übereinstimmung des silbernen Panthers des Landes Steiermark mit seinen roten Waffen, roten Hörnern und den aus dem Rachen schlagenden roten Flammen im grünen Schild durch das Wappen der Stadt Steyr gegeben. Der Unterschied des Stadtwappens von Steyr zum steirischen Landeswappen besteht nur darin, dass der Schild des Landeswappens den historische Hut, gemeint ist hier der Herzogshut, trägt.
Der Panther, der heute außer in der Steiermark als Hoheitszeichen eines Landes nur noch im großen Wappen des Freistaates Bayern, und zwar blau in Silber, geführt wird, erfuhr als steirisches Landeswappen erst in der Blasonierung des großen Wappens Kaiser Franz` I. von Österreich aus dem Jahre 1806 seine erste offizielle Beschreibung, worin es heißt:............Steyermark, im grünen Felde, ein (heraldisch, Anm. des Autors) rechtssehender silberner Panther, Feuerflammen sprühen ihm aus den Ohren und aus dem offenen Rachen.“
Obwohl damit das in allen Stilrichtungen frei gestaltete Wappen mit dem steirischen Panther gesetzlich erstmals festgelegt wurde, behinderte dies noch nicht die künstlerische Gestaltung des steirischen Landeswappens, wie dies zahlreiche Darstellungen durch allgemein anerkannte Künstler zeigen. Bedauerlicherweise kam es aber in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch zu falsche aufgefassten historisierenden Darstellungen. Dabei wurde in einen gotisierenden Dreicheckschild ein barockosierender Panther dargestellt. Einen derartigen Stilbruch weist keines der Wappen der anderen österreichischen Bundesländer auf. Ein gotisierender Schild verlangt eine senkrechte Körperachse des Wappentieres, ein barockisierendes Wappentier mit einer diagonalen Körperachse hingegen einen unten halbkreisförmig abgerundeten Schild.
Während die vorläufige Landesverfassung vom 10. November 1920 in Zusammenhang mit dem Landessiegel nur allgemein das Landeswappen nennt (LGBl. 1/1921), kam es erstmals in der Landesverfassung von 1926 zu einer Blasonierung des Wappens durch den Steiermärkischen Landtag (LGBl. 12/1926). Diese lautet:“(2) das Wappen der Steiermark ist in grünem Schild der rot gehörnte und gewaffnete silberne Panther, der aus dem Rachen Flammen hervorstößt. Der Wappenschild trägt den historischen Herzogshut.“
Diese Beschreibung wurde zuletzt im Gesetz vom 20. November 1979 im Wesentlichen unverändert wiederholt, nur dass an stelle des „....rot gehörnt....“ ein “...rotgehörnt..“ tritt (LGBl. 7/1980). Eine genaue Blasonierung des Landeswappens in der Verfassung von 1926 war insofern notwendig geworden, da es zu einer nicht unerheblichen Änderung des Landeswappens gekommen war Denn schon zumindest seit der ersten gedruckten Landesordnung von 1523 stieß der Panther aus fast allen Körperöffnungen Flammen aus. Dies unterschied den Panther des Landes Steiermark vom Panther der Landesfürsten, bei dem die Flammen äußerst verhalten waren. Im Gegensatz dazu wurde aber der Landespanther immer mehr dem Panther des Grazer Stadtwappens ähnlich, das sich letztlich im Wesentlichen nur durch die goldene Laubkrone vom Landeswappen unterschied.
Die Reduzierung des Ausstoßens von Flammen nur noch aus dem Rachen, geht auf die Frau Landtagsabgeordnete Friederike Mikola zurück, die den Flammenausstoß aus allen Leibesöffnungen als obszön empfand. Sie selbst brachte aber den Gesetzesantrag nicht ein.
Der Veröffentlichung von 1926 wurde keine Abbildung als Anlage angeschlossen. Eine solche wurde erst durch die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 31. Oktober 1934 über die Verfassung des Landes Steiermark (Landesverfassung 1934) angekündigt (LGBl. 73/1934), erfolgte ab er erst 1936 (LGBl. 44/1936).
In der Verordnung von 1934 wurde festgelegt: „(4) Die Landesregierung veröffentlicht die bildliche Darstellung des Landeswappens durch Kundmachung im Landesgesetzblatt. Das Landeswappen darf nur in der aus dieser Kundmachung ersichtlichen Ausführung und, wenn es mehrfarbig dargestellt werden soll, nur in den im Absatz 2 angegeben Farben ausgeführt werden.“.
Obwohl diese Bestimmung in den folgenden Gesetzen zum Schutz des Landeswappens nicht mehr in diesem Wortlaut aufscheint, wird das Landeswappen noch immer in der 1936 veröffentlichten Form dargestellt.
Wurden Tiere und Vögel - die Heraldik unterscheidet zwischen diesen beiden Gattungen - sowie menschlichen Wesen wie auch Fabelwesen als Ganzes und vielfach nur in Teilen als Wappenfiguren gewählt, wurde bei der Darstellung einer ganzen Figur wie auch einer sogenannten oberhalben Figur, wobei der untere Teil weggelassen wurde, oder nur eines Hauptes, diese immer nach vorne gerichtet, wiedergegeben. Das gebot die heraldische Regel.
Vorne bedeutet in der heraldischen Blasonierung nach rechts gerichtet. Vom Betrachter aus gesehen, meint es aber links. Diese Seitenverkehrtheit erklärt sich aus der Sicht des Herolds. Dieser war als Heerwalt nicht nur für die Aufstellung der Ritterheere und bei Turnieren der Kämpfer zuständig, sondern hatte auch die auf den Schilden der Kämpfer abgebildeten Wappen zu „Blasonieren“, also zu beschreiben. Den jeweiligen Schild vor sich haltend und das Wappen den Umstehenden zeigend, war für den Herold rechts dort, wo sich seine rechte Hand befand, also vorne, während für den Herold links dort war, wo er mit seiner Linken den Schild anfasste, also hinten. Die Begriffe vorne und hinten wurden und werden noch heute gerne bei Wappenbeschreibungen anstatt heraldisch rechts bzw. heraldisch links verwendet, um alle Verwechslungen auszuschließen.
Wurde ein Wesen, gleich ob ein reales oder ein Fabelwesen, nicht der heraldischen Regeln entsprechend nach (heraldisch) rechts, also nach vorne gerichtet, dargestellt, sondern nach (heraldisch) links, also nach hinten schauend, wiedergegeben, so wird in der Heraldik von Fluchtstellung gesprochen. Die Fluchtstellung wurde als negativ betrachtet. Die Gründe, die einst einen Wappenträger veranlassten, ein Wesen in Fluchtstellung in sein Wappen aufzunehmen, lassen sich bei alt überlieferten Wappen kaum noch ergründen.
Vollkommen anders verhält es sich aber bei den sogenannten Allianzwappen. Als solche werden die beiden Wappen von Ehegatten bezeichnet. Wurden solche Wappen gemeinsam, oft auch durch eine Kette oder ein verschlungenes Band mit sogenannten „Liebesknoten“ verbunden, dargestellt, so wendeten sich die Wappenfiguren einander zu. Das bedeutet, dass ein Wesen im Wappen des Gatten, das, allein dargestellt, immer nach vorne gerichtet war, nach hinten gewendet wurde, um das Wappen der Gattin anzuschauen. Dabei blieb es gleichgültig, ob das Wappen der Gattin einfache Schildteilung, sogenannte Heroldsfiguren, oder ebenfalls ein Wesen bestimmter Art zeigte.
Die Seitenverkehrung eines Wappenwesens hat nichts mit der Fluchtstellung zu tun. Es gebot einfach die heraldische Courtoisie die Zuwendung der Figuren der beiden Wappen. Meist wurden dabei die Schilde zusätzlich oben zugeneigt wiedergegeben.
Diese Regel der Allianzwappen wurde auch sehr bald für Wappen von Ländern angewendet, wenn es durch Erbgang oder Vertrag zur Vereinigung von zwei Ländern kam. Das bekannteste Beispiel in Österreich ist hierfür die Darstellung der einander zugeneigten und oben durch eine Kette verbundenen Wappen des Landes Tirol mit dem Wappen des Erzherzogtums Österreich anläßlich der Vereinigung Tirols mit Österreich im Jahre 1363.
Seit dem Spätmittelalter wurde es dann Gepflogenheit, in sogenannten Wappensuiten, bei denen mehrere Landeswappen aber auch Familienwappen gemeinsam abgebildet wurde, diese gleichfalls einander zugewandt darzustellen. Besonders zahlreiche Herrscherwappen auf Siegelabdrücken überliefern derart seitenverkehrte Wappen, bei denen besonders Adler, Löwe, Panther und Greif nach (heraldische) links gewendet wurden, um so dem folgenden Wappen entgegenzuschauen . Derart wurde im Gesamtwappen Erzherzog Karls von Innerösterreich (1564) das Wappen des Herzogtums Kärnten seitenverkehrt dargestellt, damit die drei Löwen Kärntens den steirischen Panther anschauen konnten.
Bei Aufkommen des vermehrten Buchdruckes, der zahlreiche Wappendrucke in Holzschnitt und Stichtechnik liebte, lässt sich allerdings nicht immer bestimmt entscheiden, ob eine seitenverkehrte Wiedergabe eines Wappentieres beabsichtigt war, oder ob es zur falschen Wiedergabe gekommen ist. Beim Wappenbuch des Zacharias Bartsch aus den Jahre 1567 kann das nur so verstanden werden, dass der Panther auf der Titelseite, der heraldischen Courtoisie folgend, bewusst nach (heraldische) links gewendet abgebildet wurde, damit er allen kommenden Wappen des Buches entgegenblicken konnte.
Die heraldische Courtoisie der Zuwendung von Wappen wurde auch in der Grab- und Bauplastik bis hin zur Glasmalerei geübt. Das Wappen des Herzogtums Kärnten am Tumbadeckel des Grabes Herzogs Ernst des Eisernen (†1424) im Stift Rein wurde seitenverkehrt dargestellt, damit die Kärntner Löwen den Tiroler Adler anschauen konnten. Im Glasfenster der Empore Friedrichs III. im heutigen Grazer Dom wurden alle fünf Adler des Wappens von Neuösterreich seitenverkehrt gemalt, um den steirischen Panther von Angesicht zu Angesicht begegnen zu können.
Für die Zeit der Renaissance war es noch Selbstverständlichkeit, dass Wappentiere sich ansehen. So blicken sich die beiden Panther in den Zwickeln über dem Bogen des Hauptportals des Landhauses in Graz (1557-1565) an.
Wenn der Panther über dem Portal des landschaftlichen Zeughauses in Graz seitenverkehrt in Stein gehauen wurde, so konnte das nur bewusst geschehen sein. Die steirischen Stände wollen damit ausdrücken, dass der Auftrag zum Bau des Zeughauses und dessen plastische Ausschmückung im Auftrag der Stände erfolgte und im Landhaus beschlossen wurde. Der Panther des Zeughauses schaut damit zu seinen Repräsentanten.
Der vollplastische Panther über dem Schanzgraben unter der Burgbastei im Grazer Stadtpark stellt einen Rest der Bekrönung des einst am Grazer Mehlplatz gestandenen Mölk`schen Hauses dar. Ein offensichtlich einst vorhandenes Gegenstück blieb nicht erhalten. Damit ist jede bestimmte Aussage über die Darstellung dieses Panthers hinfällig.
Die Wappen am Stammhaus des Landesmuseums Joanneum in der Grazer Raubergasse repräsentieren die für die Ausgestaltung des Museums verantwortlichen ständischen Verordneten. Die Art, wie das steirische Landeswappen hier den Wappen der Verordneten als letztes nachfolgt, ist so ungewöhnlich, dass hier ein Fehler in der Reihung vorliegen muss. Vom heraldischen Standpunkt aus gesehen, kann das Landeswappen nur als erstes den Wappen der rangniederen Verordneten vorangehen. Stünde das Landeswappen nur als erstes, dann wäre auch die Richtung des Panthers mit seiner Wendung nach (heraldisch) links in Ordnung, weil er dann alle folgenden Wappen anblickend begrüßen und ihnen, sich abwendet, nicht den Rücken zukehren würde. Doch gilt es zu bedenken, dass zu Beginn des 19. Jahrhunderts das tiefere Wissen um heraldische Regeln wie der Heraldik selbst im Schwinden war und eindeutig einem Tiefstand zustrebte.
Die Nichtbeachtung der heraldischen Courtoisie mit ihrer seitenverkehrten Darstellung von zwei Wesen setzte allerdings schon viel früher ein. In den großen Wappen der Landesfürsten, welche die Wappen aller von ihnen beherrschten Länder ausweisen, wurden die verschiedenen Wappentiere durchgehend ab dem 18. Jahrhundert nur noch in der Normalstellung, also nach vorne, (heraldische) nach rechts gewendet, abgebildet.
Von diesem, nun schon jahrhundertelang geübten Standpunkt aus gesehen, erübrigt sich jede Neuformulierung, wie der Panther des Landeswappens in gewissen Fällen, besonders im Hinblick auf Buchdeckel, darzustellen ist. Denn schon längst wurde es heraldische Regel, den steirischen Panther nur nach vorne aufrecht schreitend abzubilden. Außerdem kann das Wappen mit dem silbernen Panther im grünen Schild ohne den Herzogshut ohnehin frei verwendet werden. Somit könnte der Panther für sich allein, sofern es aus künstlerischen Gestaltungsmomenten sinnvoll erscheint, auch seitenverkehrt dargestellt werden, vorausgesetzt freilich, dass dies in würdiger Form geschieht, wie es bei dem tiefsinnigen Fabelwesen Panther als Zeichen des auferstandenen Christus angemessen ist.
Der ursprüngliche Sinngehalt des seit 1160 auf Siegeln Markgrafs Otakars III. überlieferten Panthers erfuhr allerdings schon zu Beginn des 16. Jahrhunderts eine Umdeutung zu einem Zeichen eines unüberwindlichen christlichen Landes. Das persönliche, frei gewählte Wappentier des steirischen Markgrafen wurde anfangs nur hohen Würdeträgern zugestanden, den Inhabern der Erbämter zugestanden, voran dem Marschall des Landes.
So kam es auch zur Verdinglichung. Aus dem persönlichen Wappen wurde das Wappen des Landes Steiermark. Durch gleiches Zugeständnis wurde der Panther auch zum Wappentier der Landeshauptstadt Graz, von der als Siegelbild der Panther auch an einer mit 1262 datierten Urkunde am frühesten überliefert ist. Der frei im Siegelrund, nicht in einem Schild stehende Panther - damit auch kein Wappen - wurde sicherlich schon zuvor von der Stadt Graz verwendet. Doch ab 1261 trägt der Grazer Panther eine Laubkrone. Die Stadt Graz hat in der Fassung ihres Statuts 1958 das Wappen neu blasoniert. Die Steiermärkische Landesregierung bestätigte die Statuten, wodurch eine Wappenbeschreibung rechtlich abgesichert wurde (LGBl. 19/1958). Die Neufassung der Statuten der Stadt Graz von 1967 wiederholen bezüglich des Wappens nur die Beschreibung von 1958 (LGBl. 130/1967). Danach unterscheidet sich der Grazer Panther vom Panther des Landeswappens durch die goldene Blattkrone, die goldenen Waffen (Krallen) und die aus allen Leibesöffnungen schlagenden roten Flammenzungen. Vom heraldischen Standpunkt aus gesehen, ist somit eine Übereinstimmung des Landeswappens mit dem Wappen der Stadt Graz nicht gegeben. Geschichtlich betrachtet, entwickeln sich beide Wappen aus dem persönlichen Wappen Markgraf Otakars III. der Steiermark.
Hingegen ist eine vollkommende Übereinstimmung des silbernen Panthers des Landes Steiermark mit seinen roten Waffen, roten Hörnern und den aus dem Rachen schlagenden roten Flammen im grünen Schild durch das Wappen der Stadt Steyr gegeben. Der Unterschied des Stadtwappens von Steyr zum steirischen Landeswappen besteht nur darin, dass der Schild des Landeswappens den historische Hut, gemeint ist hier der Herzogshut, trägt.
Der Panther, der heute außer in der Steiermark als Hoheitszeichen eines Landes nur noch im großen Wappen des Freistaates Bayern, und zwar blau in Silber, geführt wird, erfuhr als steirisches Landeswappen erst in der Blasonierung des großen Wappens Kaiser Franz` I. von Österreich aus dem Jahre 1806 seine erste offizielle Beschreibung, worin es heißt:............Steyermark, im grünen Felde, ein (heraldisch, Anm. des Autors) rechtssehender silberner Panther, Feuerflammen sprühen ihm aus den Ohren und aus dem offenen Rachen.“
Obwohl damit das in allen Stilrichtungen frei gestaltete Wappen mit dem steirischen Panther gesetzlich erstmals festgelegt wurde, behinderte dies noch nicht die künstlerische Gestaltung des steirischen Landeswappens, wie dies zahlreiche Darstellungen durch allgemein anerkannte Künstler zeigen. Bedauerlicherweise kam es aber in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch zu falsche aufgefassten historisierenden Darstellungen. Dabei wurde in einen gotisierenden Dreicheckschild ein barockosierender Panther dargestellt. Einen derartigen Stilbruch weist keines der Wappen der anderen österreichischen Bundesländer auf. Ein gotisierender Schild verlangt eine senkrechte Körperachse des Wappentieres, ein barockisierendes Wappentier mit einer diagonalen Körperachse hingegen einen unten halbkreisförmig abgerundeten Schild.
Während die vorläufige Landesverfassung vom 10. November 1920 in Zusammenhang mit dem Landessiegel nur allgemein das Landeswappen nennt (LGBl. 1/1921), kam es erstmals in der Landesverfassung von 1926 zu einer Blasonierung des Wappens durch den Steiermärkischen Landtag (LGBl. 12/1926). Diese lautet:“(2) das Wappen der Steiermark ist in grünem Schild der rot gehörnte und gewaffnete silberne Panther, der aus dem Rachen Flammen hervorstößt. Der Wappenschild trägt den historischen Herzogshut.“
Diese Beschreibung wurde zuletzt im Gesetz vom 20. November 1979 im Wesentlichen unverändert wiederholt, nur dass an stelle des „....rot gehörnt....“ ein “...rotgehörnt..“ tritt (LGBl. 7/1980). Eine genaue Blasonierung des Landeswappens in der Verfassung von 1926 war insofern notwendig geworden, da es zu einer nicht unerheblichen Änderung des Landeswappens gekommen war Denn schon zumindest seit der ersten gedruckten Landesordnung von 1523 stieß der Panther aus fast allen Körperöffnungen Flammen aus. Dies unterschied den Panther des Landes Steiermark vom Panther der Landesfürsten, bei dem die Flammen äußerst verhalten waren. Im Gegensatz dazu wurde aber der Landespanther immer mehr dem Panther des Grazer Stadtwappens ähnlich, das sich letztlich im Wesentlichen nur durch die goldene Laubkrone vom Landeswappen unterschied.
Die Reduzierung des Ausstoßens von Flammen nur noch aus dem Rachen, geht auf die Frau Landtagsabgeordnete Friederike Mikola zurück, die den Flammenausstoß aus allen Leibesöffnungen als obszön empfand. Sie selbst brachte aber den Gesetzesantrag nicht ein.
Der Veröffentlichung von 1926 wurde keine Abbildung als Anlage angeschlossen. Eine solche wurde erst durch die Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 31. Oktober 1934 über die Verfassung des Landes Steiermark (Landesverfassung 1934) angekündigt (LGBl. 73/1934), erfolgte ab er erst 1936 (LGBl. 44/1936).
In der Verordnung von 1934 wurde festgelegt: „(4) Die Landesregierung veröffentlicht die bildliche Darstellung des Landeswappens durch Kundmachung im Landesgesetzblatt. Das Landeswappen darf nur in der aus dieser Kundmachung ersichtlichen Ausführung und, wenn es mehrfarbig dargestellt werden soll, nur in den im Absatz 2 angegeben Farben ausgeführt werden.“.
Obwohl diese Bestimmung in den folgenden Gesetzen zum Schutz des Landeswappens nicht mehr in diesem Wortlaut aufscheint, wird das Landeswappen noch immer in der 1936 veröffentlichten Form dargestellt.