Nationalpark Gesäuse
Ein Nationalpark ist eine besondere Schutzgebietskategorie und steht über allen anderen Schutzgebieten. Mit einem solchen Projekt kann die einmalige Gelegenheit geboten werden, Naturprozesse dynamisch ablaufen zu lassen, Wissen über die natürlichen Zusammenhänge zu vermitteln und einen wesentlichen Beitrag zur Regionalentwicklung zu bieten.
Im Juli 1997 wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, welche zum Ergebnis gelangte, dass ein Nationalpark Gesäuse sinnvoll ist. Von 1997 bis 2001 wurden die Vorarbeiten zur Errichtung dieses Nationalparks in Zusammenarbeit zwischen dem Verein Nationalpark Gesäuse, den Steiermärkischen Landesforsten, den Landes- und Bundesdienststellen und den Betroffenen in der Region vorangetrieben. Der 11.054 Hektar große Nationalpark Gesäuse wurde im Juni 2002 per Landesgesetz (LGBl. Nr. 61/2002) beschlossen und am 26.10.2002 mit der Unterfertigung der Artikel 15a-B-VG-Vereinbarung (LGBl. Nr. 70/2003) durch Bund und Land finanziell sichergestellt. Im Mai 2002 fand die IUCN-Begutachtung statt und bescheinigte dem Gebiet die Nationalparkwürdigkeit gemäß Kategorie II. Die Nationalparkerklärung und der Nationalpark-Managementplan (LGBl. Nr. 15+16/2003), für den detaillierte Pflegepläne und Fachdokumentationen herangezogen werden konnten, wurden im Februar 2003 beschlossen. Das Nationalparkorganegesetz (LGBl. Nr. 69/2003) ist am 1. Oktober 2003 in Kraft getreten.
Die Nationalpark Gesäuse GmbH. hat mit allen Grundstückseigentümern und sonstigen Rechtsinhabern langfristige Pachtverträge über die Flächen des Nationalparks abgeschlossen, so dass ein kohärentes Management des Nationalparkgebiets gewährleistet ist. Um Zielkonflikte zwischen einem bewahrenden (wie in Gefahrenzonen und auf den Almen) und einem dynamischen Naturschutzansatz zu vermeiden, gibt es im Nationalpark zwei Gebietsklassen: eine Bewahrungszone (1.510 ha), und eine Naturzone (9.544 ha). Während in der Bewahrungszone eine Nutzung entsprechend den Nationalparkzielen auf Dauer stattfinden kann, sind (Wald) - Managementmaßnahmen in der Naturzone zeitlich befristet.
Große Teile des nunmehrigen Nationalparkes wurden der EU-Kommission als Natura 2000-Gebiet, sowohl nach der FFH- als auch Vogelschutz-Richtlinie gemeldet.