Referat Gesundheitsberufe
Mag. Dr. Karin Pesl-Ulm
Friedrichgasse 9, 8010 Graz
Tel: +43 (316) 877-3368
Fax: +43 (316) 877-3373
E-Mail: gesundheitsberufe@stmk.gv.at
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Anbringen an uns richten wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-3998
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
1. Einbringung von Schriftstücken
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Friedrichgasse 9, 8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefax: +43 (316) 877-3998
E-Mail: abteilung8@stmk.gv.at
2. Online-Formulare
Das Land Steiermark stellt auch Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse https://egov.stmk.gv.at/
3. Elektronische Anbringen
Sie können Anbringen gerne auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formulare) einbringen, aber beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.
Aufgaben des Referates
- Vollziehen der Rechtsvorschriften nach dem Gesundheits- und Krankenpflege-Gesetz (GuKG), Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), Hebammengesetz (HebG), Sanitätergesetz (SanG), Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG), Medizinisches Assistenzberufe-Gesetz (MABG), Steiermärkische Sozialbetreuungsberufegesetz (StSBBG), Steiermärkisches Pflegeheimgesetz (StPHG), Zahnärztegesetz (ZÄG)
- Behördliche Genehmigungen und Kontrollen von Ausbildungseinrichtungen/Ausbildungen gem. GuKG, MMHmG, SanG, MABG, StSBBG, ZÄG und der Ausbildungsverordnung
- Prüfungsbeisitz - Sozialbetreuungsberufe Steiermark
- Prüfungsvorsitz - Sonderausbildungen gem. GuKG
- Nostrifikation und Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in den oben angeführten Materiengesetzen
- Bedarfsorientierte Planung und Umsetzung von Gesundheitsausbildungen
- Grundlagen und Strategieentwicklung - Gesundheitsausbildungen
- Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
- Vertretung des Landes zum Thema Gesundheitsausbildungen
- Im Auftrag der Abteilungsleitung ist das Referat Gesundheitsberufe übergeordnet zuständig für folgende Schulen des Landes Steiermark:
- 7 Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege
- Lehrgänge für Pflegeassistenzausbildungen an 6 Standorten in der Steiermark
- 1 Schule zur Vorbereitung auf die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
- 2 Landesinternate/Wohnheime der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen (Graz, Leoben)
- 2 Schulen für medizinische Assistenzberufe
- Lehrgänge für medizinische Assistenzberufe an den Schulen des Landes Steiermark
- Theoretische Ausbildung (Lehrgänge) für Zahnärztliche Assistenz
- in organisatorischen, wirtschaftlichen, personellen, fachlichen und rechtlichen Angelegenheiten, einschließlich Vollziehen der Ausbildungsvorschriften zum GuKG, MABG, StSBBG, SanG, ZASS-Ausbildungsverordnung und der Vergabeverfahren.
- Schul- und Heimbeihilfen
- Internatsbeihilfen
- Entwicklung und Implementierung von Ausbildungen in Kooperation mit der Karl-Franzens-Universität; Uni for Life; Pädagogische und organisatorische Leitung der Universitätslehrgänge (Sonderausbildungen gem. GuKG) Universitätskurse (Weiterbildungen gem. GuKG) und der Fortbildungen für Angehörige der Pflegeberufe