Unterschutzstellungen
Besondere Schutzmaßnahmen für hervorragende Einzelschöpfungen der Natur, Teilbereiche der Landschaft oder Gebiete mit besonderer Tier- oder Pflanzenwelt.
Diese können je nach Zuständigkeit durch die Bezirksverwaltungsbehörde oder das Amt der Steiermärkischen Landesregierung unter Schutz gestellt werden. Anträge zur Unterschutzstellung können jedenfalls immer bei der BBL-Hartberg, Referat Wasser, Umwelt und Baukultur von jedermann (Antragsteller muss nicht Eigentümer sein) eingebracht werden.
Die verschiedenen Kategorien sind:
Naturdenkmale:
laut §10, steierm. Naturschutzgesetz, handelt es sich hierbei um eine hervorragende Einzelschöpfung der Natur, die wegen ihrer
• Wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung
• Ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit
• Ihres besonderen Gepräges für das Landschafts- und Ortsbild
erhaltenswürdig ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um Bäume, Quellen, Wasserfälle, Klammen und Schluchten mit ihrer Wasserführung, Felsbildungen oder auch Naturhöhlen handeln.
Die Bezirksnaturschutzbeauftragte betreut derzeit etwa 70 Naturdenkmäler in den Bezirken Hartberg, Fürstenfeld und Weiz. Diese werden regelmäßig auf ihren Zustand kontrolliert und bei Bedarf durch einen Baumchirurgen saniert.
Naturschutzgebiete:
laut §5, steierm. Naturschutzgesetz, handelt es sich um Gebiete, die wegen ihrer Ursprünglichkeit, der besonderen Vielfalt ihrer Tier- und Pflanzenwelt, wegen seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensgrundlagen erhaltungswürdig sind. Diese sind:
• Alpine Landschaften, Berg-, See- und Flusslandschaften
• Urwaldreste, Moore, anmoorige Flächen oder Sümpfe
• Standorte oder abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen gefährdeten Pflanzen- oder Tierarten (Pflanzen- oder Tierschutzgebiete).
Für die ersten beiden Bereiche ist bei einem Verfahren die Landesregierung die zuständige Behörde, bei Pflanzen- und Tierschutzgebieten liegt die Zuständigkeit bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Im Betreuungsbereich der BBL-Hartberg befinden sich derzeit 7 Naturschutzgebiete.
Landschaftsschutzgebiete: Laut §6, steierm. Naturschutzgesetz, handelt es sich um Gebiete, die besondere landschaftliche Schönheit oder Eigenart, aufweisen, im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind oder durch ihren Erholungswertbesondere Bedeutung haben. Im Betreuungsbereich der BBL befinden sich 5 Landschaftsschutzgebiete.
Geschützte Landschaftsteile:
Laut §11, steierm. Naturschutzgesetz, handelt es sich um einen Teilbereich der Landschaft, der
• das Landschafts- und Ortsbild belebt,
• natur- oder kulturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweist,
• mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bildet oder
• als Grünfläche in einem verbautem Gebiet der Erholung dient und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung erhaltenswürdig ist.
Zu geschützten Landschaftsteilen können zum Beispiel Teiche, Wasserläufe, Auen, Hecken, Alleen oder Park- und Gartenanlagen erklärt werden. Im Betreuungsbereich der BBL befinden sich 14 geschützte Landschaftsteile.
Europaschutzgebiete:
Die §§13a und 13b des steierm. Naturschutzgesetzes dienen dem Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete. Das sind Gebiete, die von der Europäischen Kommission als Teil des kohärenten europäischen ökologischen Netzes mit der Bezeichnung „Natura 2000" festgelegt worden sind. Für die Erklärung zum Europaschutzgebiet ist die Landesregierung zuständig, ebenso für bewilligungspflichtige Vorhaben. Für Europaschutzgebiete sind erforderlichenfalls geeignete Pflege-, Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art zu treffen, die den ökologischen Erfordernissen des Gebietes bzw. der geschützten Arten entsprechen.
Die Europaschutgebiete des politischen Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld sind:
Europaschutzgebiet Nr.1 Feistritzklamm-Herberstein,
Europaschutzgebiet Nr.2 Teile des steirischen Jogel- und Wechsellandes,
Europaschutzgebiet Nr.22 Oberlauf der Pinka
Europaschutzgebiet Nr.24 Hartberger Gmoos
Europaschutzgebiet Nr.27 Lafnitztal-Neudauer Teiche
Die Europaschutgebiete des politischen Bezirkes Weiz sind:
Europaschutzgebiet Nr.2 Teile des steirischen Jogel- und Wechsellandes
Europaschutzgebiet Nr.9 Raabklamm (wird von Frau Mag. Andrea Bunt betreut,
Tel.: 0676/ 866 43 653)