Der / Die Abfallbeauftragte für die Dienststellen des Landes Steiermark
Aufgabenstellung des / der Landesabfallbeauftragten
Wahrnehmung der Aufgaben gem. § 11 AWG 2002 für die Dienststellen des Landes:
- Abfallwirtschaftskonzept für die Dienststellen des Landes Steiermark erstellen und fortschreiben.
- die Einhaltung abfallwirtschaftlicher Vorschriften überwachen und festgestellte Mängel über den Fachabteilungsleiter den dafür zuständigen Stellen melden.
- die einzelnen Dienststellen bei der Organisation der gesetzeskonformen Abfallsammlung und Abfallentsorgung unterstützen.
- Aus- und Weiterbildung der abfallkundigen Mitarbeiter in den einzelnen Dienststellen (Dienststellenabfallbeauftragte) organisieren und durchführen.
- Koordination mit den Beschaffungsdienststellen betreffend den Einkauf von Abfallsammelbehälter, Trennsysteme etc. wahrnehmen.
- Beschaffungsstellen hinsichtlich einer ökologischen Beschaffung von Büromöbel, Büromaterial, Reinigungsmaterialien etc. fachlich beraten.
Weiterführende Informationen
Nachhaltige Beschaffung und Abfalltrennung:
- Abfalltrennung im Dienstbetrieb
- Nachhaltige Beschaffung (naBe) - Aktionsplan
- Green Public Procurement
- Vergabeplattform eBeschaffung
Nachhaltige Veranstaltungen: