Ehrenkreuz des ÖBV
Das Ehrenkreuz in Silber kann verliehen werden an:
a) Höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens.
b) Mitglieder des Präsidiums und seiner Ausschüsse.
c) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 25jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
(2) Das Ehrenkreuz in Gold kann verliehen werden an:
a) Höchste Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens.
Mitglieder des Präsidiums
Tragevorschrift
Die Auszeichnungen sind wie folgt zu tragen:
a) das Ehrenkreuz des ÖBV in Gold oder Silber an einem rot-weiß-roten Band um den Hals,
b) das Verdienstkreuz des ÖBV in Gold und Silber als Steckorden an der linken Brustseite,
c) die Verdienstmedaillen des ÖBV in Gold, Silber und Bronze am dreieckig gefalteten, 40 mm breiten, rot-weiß-roten moirierten Band an der linken Brustseite.