Forststraßenbau
Waldaufschließung
Waldaufschließung
Eine nachhaltige Bewirtschaftung der steirischen Wälder um alle Funktionen so wie bisher erfüllen zu können bedarf einer landschaftsschonenden Walderschließung
Eine ausreichende Mindesterschließung ist aus folgenden Gründen eine sehr berechtigte Forderung der Forstwirtschaft:
Grundlage für ökologische Bewirtschaftung
Der Forststraßenbau ist eine unabdingbare Voraussetzung für die kleinflächige und naturnahe Waldwirtschaft, weil nur so das Holz auf kurzem Wege boden- und baumschonend abtransportiert werden kann. Holz gehört zu den am natürlichsten produzierten Rohstoffen mit der besten Ökobilanz. Auch von Seiten des Naturschutzes steht heute außer Frage, dass Forststraßen eine wesentliche Grundlage für die ökologische Waldbewirtschaftung sind
Forststraßen sichern Erreichbarkeit des Waldes
Forststraßen sind in erster Linie Arbeitsplätze und dienen vorrangig dem Abtransport des wertvollen und heimischen Rohstoffes Holz. Sie sichern aber auch die rasche Erreichbarkeit des Waldes im Katastrophenfall, nach einem Sturm, bei Lawinen oder bei der Borkenkäferbekämpfung. Sie ermöglichen eine laufende Kontrolle der Wälder. Forststraßen haben auch eine wichtige Funktion bei der raschen Bergung und Versorgung von Verunglückten und bei der Bekämpfung von Waldbränden.
Aber auch von den Erholungssuchenden werden Forststraßen gerne genutzt. Der vielen Umweltbelastungen ausgesetzte Wald kann seine wichtigen Wirkungen für den Menschen – die Funktionen des Waldes sind Nutzwirkung, Schutzwirkung, Wohlfahrtswirkung und Erholungswirkung – nur dann erfüllen, wenn er zeitgerecht verjüngt und nach waldbaulichen Grundsätzen gepflegt wird.
Einkommensquelle Wald
Nicht zuletzt sind Forststraßen eine wichtige, betriebswirtschaftlich sinnvolle Investition in das Waldvermögen. Sie dienen der Waldpflege und der langfristigen Ertragssteigerung. Denn der Wald ist für die rund 60.000 steirischen Waldbesitzer ein wichtiges Einkommensstandbein. Gerade angesichts der sinkenden Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft ist die Einnahmequelle Wald verstärkt zu nutzen. Trotz der gegenwärtig relativ niedrigen Holzpreise lohnt es sich für die Waldbauern, in den Wald zu gehen.
Da eine zeitgemäße Forstwirtschaft gleichberechtigt mit den ökonomischen Zielen der Holzproduktion auch Ziele der Waldpflege und des Waldschutzes beinhaltet, sind die einzusetzenden Mittel der Walderschließung möglichst landschaftsschonend auszuwählen. Nach den forstgesetzlichen Bestimmungen dürfen nur befugte Forstfachkräfte Forststraßen planen und die Bauaufsicht durchführen und erfolgt die fachgerechte Planung und Ausführung nach strengen ingenieurtechnischen Grundsätzen. Eine ökologische Bauweise ist somit sichergestellt. Für Waldbesitzer ohne eigenes Forstpersonal kann auf Antrag die Planung und Bauaufsicht ihrer Walderschließung durch den Stmk Forstaufsichtsdienst durchgeführt werden.
Zur Erhaltung und Verbesserung des Waldzustandes wird aus landeskulturellem und öffentlichem Interesse der Neubau von Forststraßen und der Umbau dem Stand der Technik nicht mehr entsprechender Forststraßen auf LKW-Befahrbarkeit mit EU-, Bundes- und Landesmitteln gefördert.
Weiteres besteht für die Maßnahme Walderschließung die Möglichkeit um günstige Forstkredite ERP-Kredit ( *.pdf -Datei") und Agrarinvestitionskredit (*.pdf-Datei) anzusuchen.