Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen
Inspektionsstellen (AufzugsprüferInnen (physische Personen) und Inspektionsanstalten für Hebeanlagen (juristische Personen)) stellen das Bindeglied zwischen der Bauherrin/dem Bauherrn und dem Montagebetrieb dar. Sie kontrollieren den sachgemäßen Einbau und die technischen Voraussetzungen für einen bestimmungsgemäßen Betrieb der Hebeanlage.
Steiermärkisches Hebeanlagengesetz 2015
Inspektionsstellen