Katastrophenfondsinformationen
Informationen für Geschädigte
Für Fragen zur Abwicklung bei Katastrophenschäden stehen Ihnen generell nachfolgende Stellen zur Verfügung:
- Ihre Wohnsitzgemeinde
- Ihre Bezirkshauptmannschaft
- die Abteilung 10 erreichbar unter: (0316) 877-6956 und (0316) 877-6973
Formular: Privatschadensausweis - was müssen Sie tun?
An Ihrem Eigentum aufgetretene Unwetterschäden über € 1.000,-- melden Sie online oder beim Gemeindeamt mit je EINER Meldung nach aufgetretener Schadensart.
Erklärung der Schadensarten:
Schadensart 01 |
Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Inventar |
Schadensart 02 |
Schäden an Ernte, Flur, Vieh |
Schadensart 03 |
Schäden an Wald, Waldbodenverlust |
Schadensart 04 |
Schäden an privaten Grundstücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben werden müssen |
Schadensart 05 |
Schäden an privaten Straßen, privaten Brücken |
Schadensart 06 |
Schäden an privaten Forststraßen, privaten Forstbrücken |
Weiters ist die Verpflichtungserklärung unterschrieben dem Sachverständigen bei der Schadensschätzung vor Ort zu übergeben.
- Formulare: Privatschadensausweis
Bitte beachten Sie bei der Meldung folgendes:
»Schadensart 01
- Gebäude und bauliche Anlagen samt Inventar
müssen innerhalb von 2 Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
» Schadensarten 02, 04, 05
- Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzte Flächen), Vieh,
- Schäden durch Hangtiefenrutschungen,
- Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken (Hofzufahrten, Güterwegen)
müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gemeldet werden.
» Schadensarten 03, 06
- Waldschäden bzw. Waldbodenverluste,
- Schäden an privaten Forststraßen und Forstbrücken
müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Schadens gemeldet werden.
Informationsblätter und Richtlinien zum Katstrophenfonds
-
Ablaufplan im Schadensfall
- Katastrophenfonds-Richtlinie Steiermark vom 06.12.2023
- Durchführungserlass der Landesforstdirektion betreffend die Erhebung, Schätzung und Entschädigung für durch kleinräumige Ereignisse geschädigte Wälder und dauernden Waldbodenverlust