Aufgaben und Ziele des Straßenerhaltungsdienstes
Aufgabendefinition gemäß Geschäftseinteilung
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Mitwirkung bei der Feststellung des Personalbedarfs für den Straßenerhaltungsdienst, organisatorische und fachtechnische Leitung der Straßenmeistereien, Werkstätten, Brückenmeisterei und der Regionalleiter
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Instandhaltung und Pflege der Straßen, Brücken und Tunnel und Organisation und Durchführung des Winterdienstes für Landesstraßen (Netzverantwortung)
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Führung einer Betriebs- und Kostenrechnung für den Straßenerhaltungsdienst
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Haftungs- und Schadensangelegenheiten
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Straßenausrüstung (Bodenmarkierungen, Wegweiser, Beschilderung, Leiteinrichtungen,
Wildschutzzaun u.a.) für Landesstraßen. -
Erhaltungsleistungen für Dritte gegen Kostenersatz
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Periodische Brückenprüfung und Brückenüberwachung, Instandhaltung von
Brücken, Genehmigung von Sondertransporten, Führung einer Brückendatenbank -
Beschaffung und Verwaltung der erforderlichen Kraftfahrzeuge, Geräte und deren Ausstattung. Werkstättendienst, Inventar- und Materialverwaltung
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Verwaltung der Hochbauten (Planung, Ausbau und Erhaltung) und betrieblichen Einrichtungen der Straßenverwaltung, Ausrüstung der funk- und fernmeldetechnischen Einrichtungen
Die Ziele der Fachabteilung Straßenerhaltungsdienst
Der Straßenerhaltungsdienst ist ein öffentlicher Dienstleistungsbetrieb, der aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Die von der Öffentlichkeit erwarteten Leistungen ergeben sich aus der Aufgabenstellung.
Die Ziele orientieren sich nach
- gesetzlichen Bestimmungen
- einem politischen Auftrag
- Grundregeln der Verwaltung.
- möglichst genau zu formulieren
- regelmäßig zu überprüfen
- erforderlichenfalls anzupassen.
Der Straßenerhaltungsdienst muss
- gesetzeskonform
- sicherheitsbewusst
- bedarfsorientiert
- substanzerhaltend
- volkswirtschaftlich orientiert
- kostengünstig
- bürgerfreundlich sein.
- den finanziellen Aufwand
- die Personalstruktur
- die Geräte- und Hochbauausstattung
- die Organisationsziele.
Jeder Mitarbeiter in der Straßenerhaltungsorganisation muss sich mit den Leistungszielen identifizieren können.
Das Referat Straßenbautechnik hat als Dienstleistungsbetrieb die geologischen, bodenmechanischen und straßenbautechnologischen Grundlagen für Straßenbauvorhaben und für andere in der Landesverwaltung zu erfüllende Aufgaben zu liefern. Die vom Referat Straßenbautechnik vorzunehmenden Prüfungen haben einen hohen Qualitätsstandard ausgeführter Baumaßnahmen sicherzustellen.