Bereich Tourismusgesetz
Bereichsleitung
Mag. Julian Plaschg
Der Bereich Tourismusgesetz ist insbesondere für die Erfüllung folgender Aufgaben zuständig:
- Aufsichtsbehörde über die Tourismusverbände
Im Hinblick auf die Einhaltung der relevanten Gesetze und Verordnungen (z.B. Wahlen, Gebarungsprüfungen, Beschlusserfordernisse etc.) wird die Aufsicht über die Tourismusverbände durchgeführt. - Beitragsbehörde für die Einhebung der Interessentenbeiträge
In der I. Instanz erfolgt aufgrund eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens eine bescheidmäßige Vorschreibung der Interessentenbeiträge.
Das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992 mit den Verordnungen betreffend die Ortsklassen und Beitragsgruppen sowie die Geschäfts- und Haushaltsordnung der örtlichen Tourismusverbände als organisatorische und wirtschaftliche Grundlage für die steirischen Tourismusverbände und Tourismusregionen wird seit 1.1.1993 vollzogen. Es trägt zwei grundlegenden Erfordernissen Rechnung: der Einbindung der gesamten Wirtschaft in den Tourismus, sowie der Selbstverwaltung der Tourismusverbände. Unsere Tourismusverbände verfügen damit über klare Organisationsstrukturen sowie gesicherte Einnahmen aus den Tourismusinteressentenbeiträgen. Dazu kommt eine gesicherte Grundfinanzierung für die regionale Zusammenarbeit, auch aus einem Teil der Nächtigungsabgabe.