Förderung von Maßnahmen in der Abfall- und Ressourcenwirtschaft
Fördermitteleinsatz zur Erreichung abfallwirtschaftlicher Zielsetzungen
Ziel der Förderungen ist die Umsetzung der Ziele und Grundsätze (Abfallhierarchie) der Abfallwirtschaft im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit gemäß § 1 AWG 2002 bzw. gleichlautend § 1 StAWG 2002. Mit dieser Förderrichtlinie wird insbesondere die Erreichung der Ziele gemäß Landes- Abfallwirtschaftsplan Steiermark in der jeweils geltenden Fassung verfolgt.
Gefördert werden Projekte zur Umsetzung der Kreislaufwirtschaft, Maßnahmen zur einschlägigen Aus- und Weiterbildung von Personen, die im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft tätig sind.
Weitere Infos und Erläuterungen der Richtlinien finden Sie hier.