Vertragsbedienstete
Rechtsgrundlage:
- Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl. Nr. 160/1962, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2022
- Steiermärkische Gemeinde-Betragsanpassungs-Verordnung 2023, LGBl. Nr. 107/2022
Bei der Aufnahme sind ein GR-Beschluss sowie ein entsprechender Dienstposten im Dienstpostenplan notwendig.
Mit dem Vertragsbediensteten ist ein Dienstvertrag (beidseitige Unterfertigung) abzuschließen. Gleichzeitig ist ein Vorrückungsstichtag zu berechnen. Die Pflichtangelobung ist vorzunehmen sowie eine Niederschrift darüber zu erstellen.