Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete nach §7 StNSchG 2017 sind:
• Moore von mindestens regionaler Bedeutung
und Gebiete, die wegen
• ihrer weitgehenden Ursprünglichkeit,
• der besonderen Vielfalt ihrer Tier- und Pflanzenarten bzw. Pilzen,
• seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten bzw. Pilze einschl. ihrer Lebensgemeinschaften oder
• eine sonstige besondere naturwissenschaftliche Bedeutung besitzen
erhaltungswürdig sind.
Nähere Details zu den Naturschutzgebieten (Lage, Größe, Verordnungstext, etc.) finden Sie in den folgenden Tabellen:
• Abs. 1: Moore von mindestens regionaler Bedeutung
• Abs. 3 Z. 1: Alpine Landschaften, Berg-, See- oder Flusslandschaften
• Abs. 3 Z. 2: Urwaldreste, Halbtrocken- und Trockenrasen
• Abs. 3 Z. 3: Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen Tier- oder Pflanzenarten bzw. Pilzen (Tier- Pflanzen- Pilzschutzgebiete)
(ehemals NschG 1976 lit. c Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen oder gefährdeten Pflanzen oder Tierarten (Pflanzen oder Tierschutzgebiet)
Die geographische Lage aller "Naturschutzgebiete" ist in den Übersichtskarten Naturschutzgebiete im GIS Steiermark im Unterthema "Flora & Fauna / Naturräumliche Schutzgebiete" abrufbar.
Übersichtskarten der Naturschutzgebiete:
• Abs. 1 - Moore Übersicht
• Abs. 3 Z. 1 (ehemals lit. a) - Gebiete Übersicht
• Abs. 3 Z. 2 (ehemals lit. b) - Gebiete Übersicht
• Abs. 3 Z. 3 (ehemals lit. c) - Gebiete Übersicht
Informationen können auch aus dem analog geführten Naturschutzbuch der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung oder der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat Graz angefragt werden.