Jahresplaner-Termine für das Schuljahr 2024/25
Unterrichtsjahr
Ganzjährig geführte Schulen: |
Unterrichtsjahr vom |
2. Jg. für Land- u. Forstwirtschaft sowie Obst/Oberverarbeitung, Weinbau/Kellerwirtschaft |
Unterrichtsjahr vom |
3. Jg. für Land- u. Forstwirtschaft (Forsttechnik) sowie Obst/Oberverarbeitung, Weinbau/Kellerwirtschaft |
Unterrichtsjahr vom |
Weiterführende FS Gartenbau: |
Unterrichtsjahr vom |
Weiterführende FS Feldgemüsebau: |
Unterrichtsjahr vom |
Mehrberufliche Ausbildung Maschinenbautechnik |
Unterrichtsjahr vom |
Betriebsleiter/innenlehrgänge und Betriebspraktikum:
Fachbereich „Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement"
FS Burgstall, FS Feistritz, FS Großlobming, |
17.03.2025 bis 08.06.2025 |
FS Gröbming |
07.01.2025 bis 21.03.2025 |
FS Hafendorf/Oberlorenzen |
09.09.2024 bis 29.11.2024 |
10 Unterrichtswochen plus 2 Ferienwochen nach Wahl |
= 12 Wochen |
Fachbereich "Land- und Forstwirtschaft"
Unterrichtsjahr | 04.11.2024 bis 04.07.2025 | |
nach dem 2. Jahrgang | Fremdpraktikum | 29.05.2025 bis 03.11.2025 |
Das verpflichtende Fremdpraktikum umfasst mindestens 16 Wochen
Fachbereich "Land- und Forsttechnik"
Unterrichtsjahr | 04.11.2024 bis 04.07.2025 | |
nach dem 2. Jahrgang | Fremdpraktikum | 05.07.2025 bis 03.11.2025 |
Fachbereich "Obst und Obstverarbeitung" sowie "Weinbau und Kellerwirtschaft"
Unterrichtsjahr | 04.11.2024 bis 04.07.2025 | |
nach dem 2. Jahrgang | Fremdpraktikum | 29.05.2025 bis 03.11.2026 |
Das verpflichtende Fremdpraktikum umfasst in der 3jährigen Form mindestens 17 Wochen
und in der 4jährigen Form 8 bzw. 15 Monate
Fachbereich "Feldgemüsebau"
Das im Schuljahr inkludierte, verpflichtende Fremdpraktikum umfasst mindestens 4 Wochen.
Fachschulen für Land- und Ernährungswirtschaft
Im 2. Jahrgang muss nach dem neuen Lehrplan 1 Woche für berufliche Orientierung verwendet werden.
in der 3-jährigen Fachschulzeit können drei Wochen schulautonom geführt werden.
Projekte, Blockungen/Module und Zusatzausbildungen können klassenintern, klassenübergreifend oder schulübergreifend umgesetzt werden.
Der Werteinheitenverbrauch orientiert sich an den vorhandenen Ressourcen und darf 50 WE pro Woche nicht übersteigen.
Für die Umsetzung stehen folgende "Gegenstände" zur Auswahl:
theorieähnliche Tätigkeit | 1,105 WE/UE (LVG 1) | pD: 1,100 WE/UE (LVG 1) |
praxisähnliche Tätigkeit | 0,825 WE/UE (LVG 6) | pD: 1,000 WE/UE (LVG 6) |
aufsichtsähnliche Tätigkeit | 0,500 WE/Std. | pD: 0,600 WE/Std. |
Fachschulen für Land- und Forstwirtschaft
Im 1. Jahrgang ist 1 Woche, im 2. Jahrgang sind 2 Wochen und im 3. Jahrgang ebenfalls 2 Wochen alternativer Projektunterricht zu führen.
Pro Klasse und Woche stehen dafür 50 WE zur Verfügung.
Für die Umsetzung stehen folgende "Gegenstände" zur Auswahl:
theorieähnliche Tätigkeit | 1,105 WE/UE (LVG 1) | pD: 1,100 WE/UE (LVG 1) |
praxisähnliche Tätigkeit | 0,825 WE/UE (LVG 6) | pD: 1,000 WE/UE (LVG 6) |
aufsichtsähnliche Tätigkeit | 0,500 WE/Std. | pD: 0,600 WE/Std. |
Ferien
Herbstferien | 26.10.2024 bis 03.11.2024 |
Weihnachtsferien vom | 21.12.2024 bis 06.01.2025 |
Semesterferien vom | 15.02.2025 bis 21.02.2025 |
Osterferien vom | 12.05.2025 bis 21.04.2025 (22.04.2025) |
Pfingstferien vom | 07.06.2025 bis 09.06.2025 (10.06.2025) |
Sommerferien vom | 05.07.2025 bis 07.09.2025 |
Schulfrei erklärte Tage, Internatswochenende, Schulzeiten:
Nach § 11 Abs. 2 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes
werden von der Schulbehörde drei Tage für schulfrei erklärt:
Freitag, 02. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025 und
Freitag, 20. Juni 2025
Zwei weitere Tage kann der/die Schulleiter/in aus Anlässen des schulischen oder öffentlichen Lebens und religiöser Übungen für schulfrei erklären.
Werden Herbstferien gewählt, ist am Dienstag nach dem Ostermontag, den 22.04.2025 und am Dienstag nach dem Pfingstmontag, den 10.06.2025 Unterricht und es steht nur mehr ein weiterer schulautonomer Tag für den Schulleiter/in zur Verfügung.
An allen land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen ist eine Zusammenziehung des Unterrichtes auf fünf Tage in der Woche (Mo - Fr) festgelegt.
Pro Schuljahr kann maximal ein Internatswochenende geführt werden, sofern dieser Wochenenddienst aus dem Pool des Internatsdienstes finanziert werden kann, wobei die Terminwahl den einzelnen Schulen obliegt. Für die Führung eines Wochenendinternatsdienstes ist die Anwesenheit von mindestens 20 Schüler/innen erforderlich.
Die Schüler/innenabreise vor Wochenenden ist für alle Schüler/innen am Freitag, ab 14.00 Uhr, vorzusehen. Die Schüler/innenanreise bei Schulen mit angeschlossenem Internat ist für Montag früh festgesetzt. Auch der Anreisedienst ist aus dem Pool Internatsdienst zu planen. Weiters sind keine Ausnahmeanreisen (Abendanreise nach Feiertag) möglich.
Die Abreise bei Ferienbeginn und vor Feiertagen kann an den Internatsschulen jeweils am letzten Schultag nach Beendigung des Unterrichtes erfolgen. Für Abweichungen vom obigen Zeitplan ist in begründeten Fällen rechtzeitig bei der Schulbehörde anzusuchen.
Abschlussprüfung
Termine für die Abschlussprüfung
Fachbereich Land- und Ernährungswirtschaft
Abschlussarbeit:
Themenfestlegung bis spätestens | 16. Dezember 2024 |
ABZ Hafendorf/Oberlorenzen | 27. November 2024 |
Abgabe vor dem Pflichtpraktikum bis spätestens | 16. Juni 2025 |
ABZ Hafendorf/Oberlorenzen | 23. Mai 2025 |
Schriftliche und praktische Klausurprüfung (Deutsch und Fachklausur):
Themanmeldung bis spätestens | 03. Februar 2025 |
Prüfungszeitraum (vor Pflichtpraktium) FS Gröbming |
24. Februar bis 14. März 2025 12. Juni bis 27. Juni 2025 |
Mündliche Abschlussprüfung:
Themenkundmachung am | 03. März 2025 |
Prüfungszeitraum | 16. Juni bis 27. Juni 2025 |
Fachbereich Land- und Forstwirtschaft
Abschlussarbeit:
Themenfestlegung bis spätestens | 27. November 2024 |
Abgabe spätestens am | 23. Mai 2025 |
Schriftliche und praktische Klausurprüfung (Deutsch und Fachklausur):
Themenmeldung bis | 03. März 2025 |
Prüfungszeitraum | 26. Mai bis 06. Juni 2025 |
Mündliche Abschlussprüfung:
Themenkundmachung am | 03. März 2025 |
Prüfungszeitraum | 16. Juni bis 27. Juni 2025 |
KlassenschülerInnenanzahl/Gruppeneinteilung
Stichtag für die ganzjährig geführten Klassen ist der 01. Oktober 2024, für die Betriebsleiterklassen in der Land- und Forstwirtschaft der 11. November 2024. Diese SchülerInnenzahlen sind bindend für Meldungen nach außen wie z.B. an die Statistik Austria.
Laut Steiermärkischem land- und forstwirtschaftlichem Schulgesetz darf die Zahl der Schüler/innen in einer Klasse 30 nicht übersteigen.
Für notwendige Erhöhungen auf maximal 36 Schüler/innen ist der Schulbehörde ein Ansuchen vorzulegen. In Ausnahmesituationen kann die Erhöhung auf maximal 38 Schüler/innen unter Zustimmung der Klassenkonferenz für erste Klassen beantragt werden, wenn es sich um eine zeitlich begrenzte Situation handelt. Für die Unterschreitung der Klassenschüler/innenzahl von 25 ist ebenfalls eine Genehmigung erforderlich.
Als Werteinheiten-Planungsvorgabe stehen für den Unterricht 2,38 Werteinheiten pro Woche pro SchülerIn zur Verfügung. Für die Klassenteilung in Praxisgruppen gilt der Teiler 9 im Schulschnitt.
Gemäß § 3 der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetz in Verbindung mit den im Protokoll der Direktorenkonferenz vom 5. September 1996 und der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Mai 2010 festgelegten Zahlen und dem Konferenzbeschluss vom 06. Juni 2019 gelten nachstehende Gruppenteilungen.
Aufgrund des neuen Lehrplans mit den neuen Unterrichtsbezeichnungen werden die Unterrichtsgegenstände mit dem entsprechenden Teiler aufgelistet:
Lebende Fremdsprache (Englisch):
Teilungszahl 15, Gruppengröße mind. 11, max. 2 Gruppen je Klasse, d.h. ab 22 SchülerInnen 2 Gruppen
Angewandte Informatik:
Teilungszahl 15, Gruppengröße mind. 11, max. 2 Gruppen je Klasse, d.h. ab 22 SchülerInnen 2 Gruppen
Bewegung und Sport:
Ab 33 SchülerInnen wird ein/e Begleitlehrer/in ermöglicht.
Mathematik und Wirtschaftliches Rechnen sowie Deutsch und Kommunikation
Ab 31 SchülerInnen ist eine Teilung in 2 Gruppen möglich.
Freigegenstände:
Eröffnungszahl 15 SchülerInnnen, Fortführung im 2. Semester ab 12 SchülerInnen
Pflichtgegenstände vertiefend:
Deutsch und Kommunikation:
Max. 1 UE. in der 2. und 1 UE. in der 3. Klasse kann für Kommunikationsübungen geteilt werden, Teilungszahl 15, Gruppengröße mind. 12, max. 2 Gruppen je Klasse, d.h. ab 24 SchülerInnen 2 Gruppen
Unternehmenführung und Rechnungswesen:
Max. 1 UE. in der 2. und 1 UE. in der 3. Klasse kann für betriebswirtschaftliche Übungen geteilt werden, Teilungszahl 15, Gruppengröße mind. 11, max. 2 Gruppen je Klasse, d.h. ab 22 SchülerInnen 2 Gruppen.
Internats- und Tagesbetreuung
Aufgrund der Werteinheitenvorgabe des Bundes stehen für die Internats- und Tagesbetreuung pro Woche folgende Werteinheiten zur Verfügung:
Fachschule mit Internat:
Grunddienst 22,00 WE
Pro InternatsschülerIn 0,14 WE
Pro Klasse 0,25 WE
Tagesschule:
Mittagsaufsicht 2,50 WE
Pro Klasse 0,25 WE
Praxiszeit an drei- bzw. vierjährigen Fachschulen
Die Praxiszeit in der 3-jährigen Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft umfasst mindestens drei Monate, in der vierjährigen Fachschule 13 Monate und ist nach Abschluss des vierten Semesters bis spätestens zum Ende des dritten bzw. vierten Unterrichtsjahres zu leisten.
Das Betriebspraktikum kann voll oder teilweise in landwirtschaftlichen Betrieben, in Sozialeinrichtungen sowie in Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben der EU-Länder abgelegt werden.
In den Fachschulen für Land- und Forstwirtschaft ist nach Abschluss des 4. Semesters bis zum Abschluss des Betriebsleiterlehrganges im 3-jährigen Modell eine Praxiszeit von mindestens 16 Wochen und im 4-jährigen Modell von 8 bzw. 15 Monaten nachzuweisen, wovon jeweils mindestens 4 Monate als Fremdpraxis zu leisten sind. Das Betriebspraktikum als alternativer Pflichtgegenstand kann voll oder teilweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in Betrieben des Handels, des Gewerbes oder der Industrie der EU- Länder abgelegt werden. Die Zeit der landwirtschaftlichen Heimpraxis kann voll oder teilweise auch für eine Praxis oder Lehrzeit in den genannten Betrieben verwendet werden.
Die Schüler/innen sind zu Aufzeichnungen während der Heim- und Fremdpraxis verpflichtet und haben Veranstaltungen auf Grund von Einberufungen durch die Schule zu besuchen.