Verdienstkreuz des ÖBV
(1) Das Verdienstkreuz in Silber kann verliehen werden an:
a) Hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (hohe Mandatare und Beamte).
b) Mitglieder der Landesleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 15jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
c) Mitglieder der Bezirksleitungen, die in ihrer Funktion in der Regel ein mindestens 20jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
d) Hohe Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit Verdiensten um die österreichische Blasmusik.
(2) Das Verdienstkreuz in Gold kann verliehen werden an:
a) Hohe Persönlichkeiten des öffentlichen und kulturellen Lebens der Bundesländer (hohe Mandatare und Beamte).
b) Mitglieder der Landesleitungen, die in der Regel ein mindestens 20jähriges äußerst erfolgreiches Wirken nachweisen.
Hohe Blasmusikfunktionäre des Auslandes mit großen Verdiensten um die österreichische Blasmusik.
Tragevorschrift
Die Auszeichnungen sind wie folgt zu tragen:
a) das Ehrenkreuz des ÖBV in Gold oder Silber an einem rot-weiß-roten Band um den Hals,
b) das Verdienstkreuz des ÖBV in Gold und Silber als Steckorden an der linken Brustseite,
c) die Verdienstmedaillen des ÖBV in Gold, Silber und Bronze am dreieckig gefalteten, 40 mm breiten, rot-weiß-roten moirierten Band an der linken Brustseite.