Auszahlungen
Die Ausgabenseite des Landeshaushaltes - im Sinne der neuen doppischen Haushaltsführung bei Betrachtung des Finanzierungshaushaltes die „Auszahlungen" - setzen sich im Wesentlichen aus Auszahlungen für den Personalaufwand, den betrieblichen Sachaufwand, Transfers, Finanzaufwand & Finanzierungstätigkeit, der Investitionstätigkeit in das Landesvermögen und der Gewährung von Darlehen zusammen.
Verteilt auf die Bereichs- & Globalbudgets stellt sich der Landesvoranschlag 2015 (Auszahlungen in der Gesamthöhe von Euro 5.226.676.900,--) wie folgt dar:
Ausgabenentwicklung
Mit einem kurzen Blick zurück soll die budgetäre Ausgangslage am Beginn dieser Legislaturperiode beschrieben werden.
Wären die Budgets ausgabenseitig von 2010 bis 2015 in gleicher Weise weiter angestiegen wie im Durchschnitt der 10 Jahre davor (das waren rd. 4 %), hätte das Land Steiermark ab dem Jahr 2011 jedes Jahr über eine Milliarde Euro an neuen Schulden machen müssen, um den Haushalt zu finanzieren.
Zum Zeitpunkt der Regierungsverhandlungen im Oktober 2010, aus denen die Reformpartnerschaft hervorgegangen ist, wies der Landeshaushalt ein Delta zwischen Einnahmen und Ausgaben („strukturelle Lücke") von rund 830 Millionen Euro auf.
Diese jährliche strukturelle Lücke wäre im Budget 2011 auf über eine Milliarde Euro bzw. bis zum Jahr 2015 auf über 1,7 Milliarden Euro angewachsen und hätte wohl ausschließlich jedes Jahr über eine entsprechende Neuverschuldung geschlossen werden können.
Entstanden ist diese Lücke in unterschiedlicher Intensität seit den 1990er-Jahren und wurde in den jährlichen Budgets auf die unterschiedlichsten „kreativen" Arten geschlossen (LIG-Konstruktion, Auflösung von Wohnbauförderungsrücklagen, Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen, KAGes-Liegenschaftstransaktion, ...).
Aufgrund der geänderten Vorgaben durch die Europäische Union und diesen folgend des österreichischen Stabilitätspaktes 2012 standen zum Zeitpunkt der Budgetverhandlungen für das Doppelbudget 2011/2012 diese bis zur Erarbeitung des Doppelbudgets 2009/2010 noch anerkannten Möglichkeiten, Budgets über die angesprochenen Konstruktionen einnahmenseitig zu gestalten, großteils nicht mehr zur Verfügung.
Wesentlich schwerer noch wog allerdings die Aussicht, den Steirerinnen und Steirern bis zum Ende dieser Legislaturperiode eine Neuverschuldung von mehr als 7 Milliarden Euro zuzumuten, und das, nur um die laufenden Ausgaben zu bewältigen, ohne Reserven für Unvorhergesehenes (Naturkatastrophen, arbeitsmarkt- & wirtschaftspolitische Krisen, Rückgang von Ertragsanteilen, ...) bilden zu können.
Die strukturelle Lücke wird geschlossen
Auf Basis der zuvor erwähnten Tatsachen war es erforderlich, die Ausgabensituation des Landes nachhaltig wieder an die Einnahmensituation, die auf Landesebene nicht maßgeblich beeinflusst werden kann, heranzuführen.
Die Strategie der Reformpartnerschaft bestand und besteht darin, die strukturelle Lücke Jahr für Jahr zu verkleinern. Neben Ausgabenkürzungen auf Basis der zuvor durchgeführten Aufgabenkritik und Empfehlungen der Rechnungshöfe, die in erster Linie im Doppelbudget 2011/2012 ihren Niederschlag fanden, geschah dies vor allem durch die Dämpfung von Ausgabensteigerungen sowie durch finanzielle Effekte aus Reformen, welche zu einem größeren Teil auch noch mittelfristig zum Tragen kommen werden.
Die jährlich kleiner werdende strukturelle Lücke wurde für jedes Jahr transparent ausgewiesen und bis zum laufenden Haushaltsjahr 2014 durch zulässige Einmaleffekte (wie z.B. Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen, Auflösung von Gebührstellungen) und durch Ausnützung der im Rahmen des österreichischen Stabilitätspaktes zugestandenen Defizitermächtigungen geschlossen.
Dieser Weg wurde über die letzten Jahre nie verlassen, was sich erst durch eine vergleichende Betrachtung der Neuverschuldungspotentiale in diesen Jahren deutlich zeigt: die strukturelle Lücke wurde konsequent Jahr für Jahr verkleinert. Im laufenden Haushaltsjahr 2014 beträgt sie noch rund 300 Millionen Euro und sie wird auch im Jahr 2015 weiter verkleinert werden, jedoch noch nicht zur Gänze geschlossen sein.
Finanzierungsreserven
Trotzdem sind keine Neuverschuldungen für das Jahr 2015 sowie für die Jahre 2016 und 2017 notwendig. Dies ist anhand eines weiteren wichtigen Bausteines der Konsolidierungsstrategie zu erläutern: In den vergangenen Jahren wurden innerhalb des vom Landtag genehmigten Budgetrahmens Finanzierungsreserven gebildet.
Diese aufgebauten Reserven werden nun im Zuge der Haushaltsreform in ein Rücklagensystem nach Vorbild des Bundes (Zahlungsverpflichtungen, gebundene und freie Rücklagen sowie Rückstellungen) überführt. In Zusammenschau mit der Tatsache, dass die in den vergangenen Jahren jeweils vom Landtag genehmigten Fremdmittelaufnahmen nicht zur Gänze realisiert wurden, was aufgrund eines professionellen und straffen Liquiditätsmanagements möglich war und ist, ermöglicht dies nun unter sukzessiver Ausnützung dieser genehmigten Rahmen diese Finanzierungsreserven in den Budgetjahren 2015ff einzusetzen, ohne damit unseren Finanzierungshaushalt zu belasten - und dadurch keine Neuverschuldung eingehen zu müssen. Damit kann durch eine verträgliche schrittweise Annäherung ein operativ ausgeglichener Haushalt erreicht werden, ohne dafür bestehende Strukturen und Unterstützungsmodelle zerschlagen zu müssen, sondern die Landespolitik der Steiermark kann auch in diesen Konsolidierungsjahren weiter den bildungs- & forschungspolitischen, den sozial- und gesundheitspolitischen, den wirtschaftlichen und infrastrukturellen, ... Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht werden.
Darüber hinaus stehen diese Reserven auch zur Verfügung, um in den kommenden Jahren unvermeidbare Kostensteigerungen bzw. im Budgetvollzug unvorhersehbare Sonderausgaben und gewollte Schwerpunktsetzungen zu bewältigen sowie eventuelle Einnahmenrückgänge (Ertragsanteil-Rückgänge) kompensieren zu können, ohne das im Landtag beschlossene Finanzergebnis mit dem Rechnungsabschluss zu verfehlen und damit den Konsolidierungspfad verlassen und erneut Neuverschuldungen in Kauf nehmen zu müssen.
Auf diese Weise kann die letzte Talsohle durchschritten werden, bis auf Basis der bereits im Landtag beschlossenen Finanzrahmen 2015 bis 2018 die strukturelle Lücke endgültig geschlossen sein wird. Das heißt, die große Herausforderung in der kommenden Legislaturperiode wird es sein, die Kostenentwicklungen weiter gedämpft zu halten, notwendige partielle Budgetsteigerungen an anderer Stelle zu kompensieren und so über die zwar verhaltene, aber trotzdem positive Entwicklung der Einnahmenseite verbunden mit dem budgetären Wirksamwerden von vollzogenen Reformschritten nicht nur Budgets ohne Neuverschuldung, sondern auch tatsächlich operativ ausgeglichene Budgets zu erreichen.
Damit diese sanfte Landung gelingt, gibt es eine sehr wesentliche und damit unverzichtbare Voraussetzung: Die Budgetpolitik in der kommenden Legislaturperiode muss diesem gesteckten Kurs treu bleiben und allenfalls notwendig werdende Kurskorrekturen vornehmen. Alle dafür erforderlichen Instrumente stehen auf Basis der Haushaltsreform zur Verfügung.