Geschützte Landschaftsteile
Geschützte Landschaftsteile nach § 12 StNSchG 2017 sind Teilbereiche der Landschaft, die
- das Landschaftsbild besonders prägen, beleben oder gliedern,
- naturdenkmalwürdige Landschaftsbestandteile aufweisen,
- mit einem Bauwerk oder einer Anlage eine Einheit bilden oder
- als Grünfläche in einem verbauten Gebiet zur Erholung dienen und wegen der kleinklimatischen, ökologischen oder kulturgeschichtlichen Bedeutung
erhaltungswürdig sind.
Zu geschützen Landschaftsteilen können insbesondere erklärt werden:
- Teiche;
- Wasserläufe;
- Auen;
- Hecken;
- Flurgehölze;
- Alleen;
- Park- und Gartenanlagen;
- charkteristische Anpflanzungen oder Geländeformen;
- Ökoflächen aus Flurbereinigungs- oder Grundzusammenlegungsverfahren.
Derzeit sind in der Steiermark rund 160 geschützte Landschaftsteile unter Schutz gestellt.
Die geographische Lage aller "Geschützten Landschaftsteile" ist in der Übersichtskarte Geschützte Landschaftteile im GIS Steiermark im Unterthema "Flora & Fauna / Naturräumliche Schutzgebiete" abrufbar.
Informationen können auch aus dem analog geführten Naturschutzbuch der Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung oder der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat Graz angefragt werden.