Flaggenkunde
Vorwort
Die Flagge ist ein Symbol. Sie ist das sichtbare Hoheitszeichen des Bundes, des Bundeslandes, von Staatengemeinschaften - natürlich auch von Kommunen -, aber auch Vereine und Institutionen geben sich mit ihr ein Zeichen der Identität.
Verschiedene Anlässe, Feste und Feiertage erfordern traditionell das Anbringen von Flaggen an öffentlichen Orten, Bundes-, Landes- und Gemeinde-Dienststellen usw.
Definierte Umstände (Trauerfälle, etc.) und Tage im Jahreslauf lassen dies auch geboten sein bzw. es kann das Anbringen entsprechender Flaggen auch angeordnet werden.
Das Anbringen von Flaggen folgt Regeln, die hier in der gebotenen Kürze bzw. illustriert festgeschrieben sind. Die verschiedenen Arten der Anbringung der Flaggen bzw. ihre Anordnung (etwa bei mehreren Flaggen) ergeben sich nach ihrem Rang und aus den Grundsätzen der Heraldik (Wappenkunde und -kunst).
In der Steiermark, in ihren Gemeinden mit ihren ausgeprägten und traditionellen Kulturen der Feste und Feiertage soll mit dieser „kleinen illustrierten Flaggenordnung" ein Beitrag zu einem einheitlichen Erscheinungsbild hinsichtlich der Anordnung der Bundes-, Landes-, Europa- und Gemeindefarben, als sichtbares Symbol unserer nationalen, regionalen und europäischen Identität, geleistet sein.
Es ist das Ziel der zuständigen Dienstelle beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, dem Referat für Protokoll und Auszeichnungen - ich danke an dieser Stelle meinem Mitarbeiter OAR Robert SCHMIDT für die inhaltliche Mitarbeit und das Layout - dass die kleine Broschüre in Ihrer Hand in der Sache Unterstützung und Orientierung ist, und wir hoffen, in diesem Sinne verstanden zu werden.
Mag. Michael Tiefengruber
1) Arten von Flaggen (Auswahl
Banner
Eine längliche Flagge, die an einem Balken quer befestigt ist.
Knatterflagge
Eine Flagge, die an der Breitseite an einer Stange befestigt ist.
Tischflagge und -banner
2) Beschreibung einer Flagge
Die Farben einer Flagge werden von den Wappenfarben abgeleitet.
Personen oder Tiere auf der Flagge (im Wappen) sehen immer nach vor (zur Stange).
Die „höhere" Seite ist „heraldisch gesehen" rechts; das heißt, vom Betrachter aus auf der linken Seite.
Die Beschreibung der Flagge (Vorderseite) beginnt auf der höheren Seite (rechts), also vom Betrachter aus auf der linken Seite (an der gedachten Fahnenstange siehe Abb. unten) bzw. oben.
Beispiel: Die Steirische Flagge
Die steirischen Farben sind „weiß-grün".
3) Arten der Anbringung einer Flagge
Am Gebäude (Draufsicht)
Am Mast (Draufsicht)
Das Banner (Draufsicht)
Die Knatterflagge (Draufsicht)
4) Rangfolge der Flaggen
a) Die Flagge eines Staates (mehrere: nach dem Alphabet), wobei die Flagge des Gastgeberlandes die höchstrangigste ist. Die anderen Flaggen folgen in alphabetischer Reihe (in Österreich in deutscher Schreibweise).
b) Die Flaggen des (der) Bundeslandes/r.
Die Flagge des Bundeslandes kann auf Landesgebäuden oder bei Landesveranstaltungen auf dem Ehrenplatz (1. Rang) angebracht werden.
c) Die Flaggen von Staatengemeinschaften (UNO, EU, NATO etc.).
Die Flagge der Staatengemeinschaft kann bei entsprechenden Veranstaltungen der Organisation auf dem Ehrenplatz (1. Rang) angebracht werden.
d) Flaggen der Gemeinde/n.
Die Flagge der Gemeinde kann auf Gemeindegebäuden oder bei Gemeindeveranstaltungen auf dem Ehrenplatz (1. Rang) angebracht werden.
e) Flaggen von Vereinen etc.
Die Ordnung der Flaggen folgt nach ihrem entsprechenden Rang
5) Anordnung der Flaggen
Zwei Flaggen (Draufsicht auf das Gebäude)
An einer Stange (Draufsicht)
Drei Flaggen (Draufsicht auf das Gebäude)
Vier und mehr Flaggen (Draufsicht auf das Gebäude)
Oder:
Anbringung der höchsten zwei oder drei Flaggen in der Mitte
In geschlossenen Räumen
Anbringen von Flaggen vor dem Gebäude
6) Die Gemeindeflagge auf Gemeindegebäuden
Auf Gemeindegebäuden oder auf Gebäuden, in denen sich Gemeindedienststellen befinden, kann die Gemeindeflagge auf den Ehrenplatz (1. Rang) gesetzt werden.
Bei Bundes-, Landes- oder Anlässen der Gemeinde wird die jeweilige Flagge gehisst.
Das zusätzliche Hissen der beiden anderen Flaggen steht frei, und ist auch von den technischen Möglichkeiten abhängig.
So ist beispielsweise am Nationalfeiertag die Bundesflagge zu setzen. Das Hissen der Landes und Gemeindeflagge steht frei.
7) Die Trauerbeflaggung
Für die Trauerbeflaggung gibt es - je nach den technischen Voraussetzungen und der Beschaffenheit der Anbringungsvorrichtung - mehrere Möglichkeiten, die Trauer öffentliche Trauer auszudrücken.
Die Flagge als Hoheitszeichen wird - vorausgesetzt, dies ist technisch möglich - auf halbmast gesetzt.
Die Flagge als Hoheitszeichen wird mit einem Trauerflor (Breite des schwarzen Bandes ca. 20 cm) versehen. Das heißt, es wird eine Schleife gefertigt, wobei die Länge der Bänder in etwa der Flaggenbreite entsprechen soll und diese Schleife wird entweder an der Stange (in der Mitte der Flagge) oder mittig an der Flagge angebracht. Bei Hissflaggen im Hochformat wird der Trauerflor am oberen Mastende befestigt. Seine Länge sollte die der kurzen Flaggenseite nicht überschreiten.
Die Flagge als Hoheitszeichen wird durch ein schwarzes Tuch ersetzt, das in den Abmessungen der Größe der Flagge entspricht. (wobei auf die Erläuterung zum §4 des Steiermärkischen Gemeinderechtes i.d.F. des Jahres 2000, hingewiesen wird. Diese Erläuterung besagt, dass die trauermäßige Beflaggung öffentlicher Gebäude in der Hissung der Staats - bzw. Landesfahnen auf halbmast besteht, keineswegs aber in der Hissung schwarzer Fahnen, welche nur in privaten Trauerfällen verwendet werden sollen.)
Hissflaggen werden bis zur Mastspitze gehisst und anschließend langsam in die Stellung "halbmast" gebracht.
Die Unterkante der Hissflagge sollte hierbei auf der Höhe der Mastmitte stehen, Hängefahnen, Banner und Hissflaggen im Hochformat werden nicht auf "halbmast" gesetzt
Dauer der Trauerbeflaggung:
Vom Tag des Ablebens bzw. Anordnung der Trauerbeflaggung bis zum Einbrechen der Dämmerung am Tag der Bestattung.