Internationale Naturschutzkonventionen
Naturschutz auf internationaler Ebene
Auch auf internationaler Ebene wird versucht, den Naturschutz voranzutreiben. Aus diesem Grund hat Österreich einige internationale Übereinkommen (Konventionen) unterzeichnet.
- Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitäts-Konvention)
Beitritt Österreichs: 1994; BGBl Nr. 213/1995, in der jeweils gültigen Fassung.
Dieses Übereinkommen regelt die Erhaltung sowie die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und ihrer Bestandteile.
» Mehr dazu - Übereinkommen über Feuchtgebiete (Ramsar-Konvention)
Beitritt Österreichs: 1983; BGBl Nr. 225/1983, in der jeweils gültigen Fassung.
Dieses Übereinkommen regelt die internationale Zusammenarbeit zur Erhaltung und wohlausgewogenen Nutzung von Feuchtgebieten.
» Mehr dazu - Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutzübereinkommen)
Beitritt Österreichs: 1982; BGBl Nr. 188/1982, in der jeweils gültigen Fassung.
Dieses Übereinkommen regelt die kommerzielle Nutzung, insbesondere durch den internationalen Handel, bedrohter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.
» Mehr dazu - Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates zur Anwendung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (EU-Artenschutzverordnung)
Für Österreich verbindlich: seit 1997; ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1, in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Verordnung regelt einen einheitlichen Vollzug des Übereinkommens zum Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels.
» Mehr dazu - Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention)
Beitritt Österreichs: 1991; BGBl Nr. 477/1995, in der jeweils gültigen Fassung.
Dieses Übereinkommen regelt mit seinen Durchführungsprotokollen die Erhaltung, den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen der Alpen.
» Mehr dazu - Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (Bonner Konvention)
Beitritt Österreichs: 2005; ABl. L 210 vom 19.7.1982, in der jeweils gültigen Fassung.
Ziel dieses Übereinkommens ist es wandernde Tierarten, deren Wanderbewegungen oft über politische Grenzen gehen, international zu schützen und zu erhalten.
» Mehr dazu - Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention)
Beitritt Österreichs: 1983; BGBl Nr. 372/1983, in der jeweils gültigen Fassung.
Dieses Übereinkommen regelt die internationale Zusammenarbeit hinsichtlich des Schutzes von wild lebenden Tieren und Pflanzen und deren Lebensräume in Europa.
» Mehr dazu - Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (UNESCO Welterbe-Konvention)
Beitritt Österreichs: 1993; BGBl Nr. 60/1993, in der jeweils gültigen Fassung.
Durch dieses Übereinkommen soll der Bestand und die Wertigkeit des Kultur- und Naturerbes der Welt erfasst, geschützt und erhalten werden.
» Mehr dazu - Europäisches Diplom für geschützte Gebiete (Europadiplom)
Beitritt Österreichs: 1965 durch Resolution (65) 6 des Ministerrates.
Dieses Diplom wird vom Europarat für Gebiete oder Naturdenkmäler verliehen, die für die Erhaltung des Europäischen Naturerbes besonders wichtig sind.
» Mehr dazu - Europäisches Netzwerk biogenetischer Reservate
Beitritt Österreichs: 1976 durch Resolution R (76) 17 des Ministerrates.
Dieses vom Europarat initiierte Netzwerk bezweckt die Erhaltung bedrohter Tier- und Pflanzenarten durch Schaffung von Schutzgebieten.
» Mehr dazu
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Übereinkommen erhalten Sie beispielsweise auf der Homepage des Umweltbundesamtes sowie des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT).