Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenWeitere InfosInfosFeedback verschickenRechtsgrundlagenRaumordnung Steiermärkisches Raumordnungsgesetz (LGBl. Nr. 49/2010) Bebauungsdichteverordnung (LGBl. Nr. 38/1993) » Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen zur Raumordnung finden Sie auf dem Technik Server des Landes Steiermark Baurecht Steiermärkisches Baugesetz (LGBl. Nr. 59/1995) » Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen zum Baurecht finden Sie auf unserem Bautechnik-Server! VwGH-Erkenntnisse Nutzungsänderung und Umbau für einen Bordellbetrieb im allgemeinen Wohngebiet UNZULÄSSIG; ein Bordell ist kein Gasthaus im Sinne des § 23 Abs. 5 lit. b StROG 1974 (entspricht dem § 30 Abs. 1 Z. 2 des StROG 2010) Errichtung einer Biogasanlage im Freiland im Rahmen einer land- und/oder forstwirtschaftlichen Nutzung; bei Nutzung eigener Erzeugnisse auch im Freiland MÖGLICH, wenn die Erforderlichkeit gegeben ist; kein Missverhältnis zw. baulicher Anlage und landwirtschaftlichen Betriebsflächen! Errichtung einer Gerätehütte im Freiland außerhalb einer land- und/oder forstwirtschaftlichen Nutzung; vom Hauptgebäude mehr als 10 m entfernt; in einer Freihaltezone und im Freiland gelegen; UNZULÄSSIG