ÖBV - Verdienstmedaille
(1) Die Verdienstmedaille in Bronze kann verliehen werden an:
a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 15jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Förderer und Gönner von Musikkapellen
(2) Die Verdienstmedaille in Silber kann verliehen werden an:
a) Mitglieder und Funktionäre von Musikkapellen, die in der Regel eine mindestens 25jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 10jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
(3) Die Verdienstmedaille in Gold kann verliehen werden an:
a) Bezirksfunktionäre, die in der Regel eine mindestens 15jährige, und Landesfunk-tionäre, die in der Regel eine mindestens 10jährige äußerst erfolgreiche und vorbildliche Tätigkeit nachweisen.
b) Blasmusikfunktionäre des Auslandes für Verdienste um den Österreichischen Blasmusikverband.
c) Persönlichkeiten